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Lübeck: Neun Jahre Haft für den Angeklagten im Giftmord-Prozess


Giftmord-Prozess in Lübeck
Angeklagter muss für neun Jahre ins Gefängnis

26.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Prozess um die Vergiftung eines VermietersAnwalt und zwei Angeklagte vor dem Gericht in Lübeck: Ein Angeklagter soll seinen im selben Haus wohnenden Vermieter mit einem Pflanzenschutzmittel vergiftet haben.Vergrößern des BildesAnwalt und zwei Angeklagte vor dem Gericht in Lübeck: Ein Angeklagter soll seinen im selben Haus wohnenden Vermieter mit einem Pflanzenschutzmittel vergiftet haben. (Quelle: dpa-bilder)
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Urteil im Prozess um den Giftmord an einem Lübecker Vermieter: Der Angeklagte muss wegen Mordes durch Unterlassen für neun Jahre in Haft.

Es sollte ein Denkzettel sein, doch der war tödlich: Aus Ärger über seinen Vermieter hat ein 23 Jahre alter Mann dem ungeliebten Hausbesitzer das Pflanzenschutzmittel E 605 in dessen Portwein gemischt. Der Vermieter trank davon und starb. Das Landgericht Lübeck verurteilte den geständigen Angeklagten zu neun Jahren Haft wegen Mordes durch Unterlassen.

Mit ihrem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Angeklagte nach eigener Aussage kurz erwogen habe, die Flasche mit dem vergifteten Wein wegzuwerfen, bevor das Opfer daraus trank. Aus Angst vor der Reaktion des alkoholsüchtigen Vermieters habe er die Flasche dann doch im Wohnzimmer stehen gelassen. Das wertete das Gericht als Mord durch Unterlassen, bei dem auch eine niedrigere als die lebenslange Haftstrafe verhängt werden kann.

Gericht schenkte den Beteuerungen des Angeklagten keinen Glauben

Der Angeklagte verfolgte die Urteilsverkündung wie schon die vorangegangenen Prozesstage mit gesenktem Kopf und verschränkten Händen. Der 23-Jährige hatte im Prozess immer wieder betont, dass ihm die Tat leid tue und er seinen Vermieter nicht habe töten wollen. "Ich wollte niemals, dass er stirbt. Ich ging von Bauchschmerzen, Durchfall oder Erbrechen aus", hatte der junge Deutsche zum Auftakt des Prozesses gesagt.

Das Gericht hielt das für eine Schutzbehauptung. "Auf der Flasche stand "Achtung, Gift" und auf dem Etikett war ein Totenkopf abgebildet. Der Angeklagte musste wissen, dass es sich um ein tödliches Gift handelte", sagte die Vorsitzende Richterin.

Aus Rache für angebliche Beleidigungen und Beschimpfungen durch den Vermieter hatte der Angeklagte am Abend des 18. Februar 2019 das Mittel E 605 in den Wein gekippt und die Flasche zurück an ihren Platz gestellt. "Es war ganz sicher nur ein Tropfen", hatte der 23-Jährige im Prozess gesagt. Nach Aussage eines toxikologischen Gutachters befanden sich jedoch 33 bis 50 Tropfen des Gifts in der Flasche.

Zwei 19 Jahre alte Mitangeklagte, die ebenfalls in dem Haus des 56-jährigen Vermieters wohnten, wurden wegen Nichtanzeigens einer Straftat zu Jugendstrafen von jeweils einem Jahr verurteilt. "Sie haben mitbekommen, dass der Hauptangeklagte Gift in den Wein schüttete, und sind haarscharf an einer Mittäterschaft durch Unterlassen vorbeigeschrammt", sagte die Richterin.


Staatsanwaltschaft und Verteidiger verzichteten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel. Der Anwalt der Nebenkläger äußerte sich zunächst nicht. Er hatte für den 23-Jährigen lebenslange Haft wegen Mordes gefordert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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