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Tödliche Dosis Beruhigungsmittel – Haftstrafe für Pfleger


Fall in Nordrhein-Westfalen
Tödliche Dosis Beruhigungsmittel – Haftstrafe für Pfleger

Von dpa
Aktualisiert am 08.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Das Landgericht Mönchengladbach, das zugleich Sitz des Amtsgerichts ist: Der Patient habe den Angeklagten beschimpft, bedroht und auf den Boden uriniert.Vergrößern des BildesDas Landgericht Mönchengladbach, das zugleich Sitz des Amtsgerichts ist: Der Patient habe den Angeklagten beschimpft, bedroht und auf den Boden uriniert. (Quelle: Marius Becker/dpa-bilder)
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Ein früherer Pfleger einer Viersener Psychiatrie ist zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte einem Patienten zuviel Beruhigungsmittel gespritzt.

Nach dem Tod eines Patienten wegen einer Überdosis Beruhigungsmittel hat das Landgericht Mönchengladbach einen examinierten Pfleger zu einer Haftstrafe verurteilt. Der 64 Jahre alte Deutsche erhielt wegen Totschlags in einem minder schweren Fall eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Im Prozess hatte der Angeklagte eingeräumt, dass er dem sehr unruhigen Patienten eine höhere Dosis Beruhigungsmittel als verordnet gegeben habe. Den Tod des Patienten habe er nie gewollt. Er habe sich auch keine Gedanken über die Folgen einer Überdosierung gemacht.

Der Pfleger war überfordert mit dem Patienten

Der 55 Jahre alte Patient war im April 2018 tot im Bett der psychiatrischen Klinik in Viersen entdeckt worden. Eine Untersuchung ergab als Todesursache eine erhebliche Vergiftung mit dem Beruhigungsmittel. Das Gericht befand, der Angeklagte sei mit der Betreuung des 55-Jährigen überfordert gewesen. Der Patient habe ihn beschimpft und bedroht sowie auf den Boden uriniert.

Die Anklage hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung wollte eine Strafe von nicht mehr als zwei Jahren erreichen und will nun in Revision gehen. Der 64-Jährige war mehr als 20 Jahre in der Klinik beschäftigt. Er wurde eine Woche nach dem Tod des Patienten entlassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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