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Kindermorde in Solingen: Mutter zu lebenslanger Haft verurteilt


Foto soll Auslöser gewesen sein
Kindermorde in Solingen: Mutter zu lebenslanger Haft verurteilt

Von dpa, afp, lw

Aktualisiert am 04.11.2021Lesedauer: 3 Min.
Die 28-jährige Angeklagte (r) spricht im Landgericht mit ihrem Anwalt Thomas Seifert (2.v.l.).: Die Mutter muss lebenslang ins Gefängnis.Vergrößern des BildesDie 28-jährige Angeklagte (r) spricht im Landgericht mit ihrem Anwalt Thomas Seifert (2.v.l.).: Die Mutter muss lebenslang ins Gefängnis. (Quelle: Oliver Berg/dpa)
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Vor 14 Monaten wurden in einer Wohnung in Solingen die Leichen von fünf Kindern entdeckt. Nun wurde die Mutter der getöteten Kinder wegen fünffachen Mordes verurteilt. Auslöser der Tat soll ein Foto gewesen sein.

Eine Mutter aus Solingen ist für die Ermordung von fünf ihrer sechs Kinder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Wuppertaler Landgericht sprach die 28-Jährige am Donnerstag schuldig und stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

Die Kinder waren zwischen einem und acht Jahre alt. Nur der älteste Sohn der Frau überlebte die Tat. Die Hausfrau habe die fünf Kinder heimtückisch umgebracht, indem sie sie erst betäubte und dann nacheinander ertränkte oder erstickte, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Richter Jochen Kötter sprach von einer "Tragödie".

Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Alternativ sprach sie sich für eine Strafe wegen Totschlags in fünf Fällen und eine Freiheitsstrafe von acht Jahren aus. Zudem empfahlen die Verteidiger die Einweisung der 28-Jährigen in eine Psychiatrie.

Foto soll Auslöser für Tat gewesen sein

Als Motiv für die Tat nannte die Kammer eine Mischung aus Enttäuschung, Wut und "Verzweiflung darüber, dass das Lebenskonzept mit einer Großfamilie, die auf einer Insel vor sich hinlebt, zerplatzt ist". Die Erkenntnis, dass es im Leben ihres getrennt lebenden Ehemanns eine neue Frau gab, habe für die 28-Jährige eine "erhebliche Demütigung und Kränkung" dargestellt. Mit der Tat habe sie womöglich auch ihren Mann bestrafen wollen.

Am Tag der Tat, als sie das Foto ihres Ehemanns mit dessen neuer Partnerin gesehen hatte, sei ihr etwas entglitten. "Ihr Leben hat sich in diesem Moment aus ihrer Sicht grundlegend geändert", sagte der Vorsitzende Richter Jochen Kötter. Das habe sie nicht ertragen können. Per Chat hatte die Frau ihrem Mann daraufhin angekündigt, dass er seine Kinder nicht wiedersehen werde.

Die Leichen der Kinder waren am 3. September vergangenen Jahres zugedeckt in ihren Betten entdeckt worden. Die Angeklagte hatte behauptet, ein Unbekannter sei in ihre Wohnung eingedrungen, habe sie gefesselt, sie gezwungen, die Chatnachrichten zu schreiben, und ihre Kinder getötet. Verteidiger Thomas Seifert hatte einen Freispruch beantragt. Es gebe nach wie vor Zweifel an der Täterschaft seiner Mandantin.

Frau überlebte Suizidversuch

Die 28-Jährige ist nach Auffassung der Kammer trotz ihrer "narzisstischen Persönlichkeitsstruktur" und früherer diagnostizierter Störungen ihres Sozialverhaltens und ihrer Emotionen voll schuldfähig. Die Störungen sowie Mobbingerfahrungen hätten in ihrer weiteren Entwicklung "keinen Nachhall gefunden", sagte der Vorsitzende Richter. Das Landgericht hat an 20 Prozesstagen mehr als 40 Zeugen gehört.

Die Mutter hatte sich im ganzen Verfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert, auch ein letztes Wort verweigerte sie. Zur Urteilsverkündung erschien sie wie auch bei den Plädoyers in grauem Kapuzenpullover und grauen Jeans, dazu trug sie einen weiß-blauen Schal.

Melina (1), Leonie (2), Sophie (3), Timo (6) und Luca (8) starben durch die Hand ihrer Mutter, stellte das Gericht nun fest. Die Hausfrau hatte sich anschließend im Düsseldorfer Hauptbahnhof vor einen Zug geworfen, aber überlebt. Ihr ältester Sohn blieb körperlich unverletzt. Die Mutter hatte ihn laut Staatsanwaltschaft noch dazu bewegen wollen, sich vor einen Zug zu stürzen. Dann schickte sie ihn jedoch zur Großmutter an den Niederrhein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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