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Oberlinhaus-Prozess in Potsdam: Pflegerin zu 15 Jahren Haft verurteilt


Urteil im Oberlinhaus-Prozess
Pflegerin zu 15 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt

Von dpa, afp
Aktualisiert am 22.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Blumen und Kerzen am Oberlinhaus: Die Pflegerin erstach vier Menschen.Vergrößern des BildesBlumen und Kerzen am Oberlinhaus: Die Pflegerin erstach vier Menschen. (Quelle: Pacific Press Agency/imago-images-bilder)
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Die Tat im April 2021 schockierte bundesweit: Eine Pflegerin tötete in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung vier Bewohner. Nun hat das Gericht die 52-Jährige verurteilt.

Im Prozess um eine Bluttat mit vier Toten in einer Behinderteneinrichtung hat das Landgericht Potsdam die angeklagte 52-jährige Pflegerin zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen Ines Andrea R. am Mittwoch des vierfachen Mordes sowie dreifachen Mordversuchs schuldig. Die Verurteilung erfolgte auch für die in Tateinheit begangene gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Zudem wurde die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik festgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte hätte wegen ihres psychischen Zustandes dringend ärztliche Hilfe bedurft, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter in der Urteilsbegründung – auch an dem Tattag am 28. April. Wäre die 52-Jährige an diesem Tag – wie es richtig gewesen wäre – zum Arzt gegangen, könnten die Opfer noch leben und wären nicht "auf so grausame Weise ums Leben gekommen", so Horstkötter. Die Frau leidet laut einem psychiatrischen Gutachten an einer schweren Persönlichkeitsstörung und hatte die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau am Abend des 28. Aprils vier Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren auf ihren Zimmern mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt hatte. Nach Angaben eines Pathologen waren drei der Todesopfer vollständig und eines halbseitig gelähmt gewesen. Eine 43-jährige Bewohnerin überlebte den Angriff nach einer Notoperation mit schweren Verletzungen.

"Abgrundtief böse"

Die 1. Große Strafkammer kam mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft in voller Höhe nach. Staatsanwältin Maria Stiller hatte in ihrem Plädoyer vergangene Woche die Tat "abgrundtief böse" genannt und 15 Jahre Haft, die Unterbringung der Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik sowie ein lebenslanges Berufsverbot gefordert.

R.s Verteidiger Henry Timm hatte keinen konkreten Antrag gestellt, aber das Gericht aufgefordert, die völlige Schuldunfähigkeit seiner Mandantin anzuerkennen. Timm zufolge habe R. sich bei der Tat "in einem Tunnel befunden" und nicht steuern können. Die Angeklagte hatte im Anschluss an die Plädoyers ihr Bedauern über die Tat geäußert. Sie könne innerlich nicht glauben, so etwas getan zu haben. "Es tut mir ganz doll leid", hatte sie gesagt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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