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Amokfahrt in Trier: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft – "brutale und grausame Tat"


"Brutale und grausame Tat" in Trier
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Amokfahrer

Von afp, dpa, lw

15.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte im Prozess in Trier: Er tötete unter anderem ein Baby.Vergrößern des BildesDer Angeklagte im Prozess in Trier: Er tötete unter anderem ein Baby. (Quelle: Harald Tittel/dpa-bilder)
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Er tötete fünf Menschen und verletzte mehr als ein Dutzend: Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll der Amokfahrer von Trier lebenslang ins Gefängnis.

Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier Ende 2020 hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Der Mann habe sich des fünffachen Mordes und des versuchten Mordes in 18 weiteren Fällen schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Eric Samel am Freitag in seinem Plädoyer am Landgericht Trier. Bei dieser ungewöhnlich "brutalen und grausamen Tat" liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Wegen einer psychischen Erkrankung des Mannes beantragte die Staatsanwaltschaft zudem die Unterbringung des 52-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 waren fünf Menschen getötet worden: ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und rund 300 traumatisierte Augenzeugen.

"Gezielt Jagd auf Passanten"

Der Angeklagte habe sein "Auto als Waffe" eingesetzt, um "gezielt Jagd auf Passanten" zu machen, sagte Samel. Das Ziel sei "maximale Zerstörung" gewesen: Er habe die ganze Breite der Fußgängerzone genutzt, um mit seinem Geländewagen in hohem Tempo möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Die Opfer hätten "nicht einen Hauch der Chance" gehabt. Er habe unermessliches Leid angerichtet und sich zudem bereits in den Wochen vor der Tat "intensiv" mit seinem Vorhaben befasst.

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Amokfahrer hatte Mitte August 2021 begonnen und ist derzeit bis 16. August terminiert. Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie und ist vermindert schuldfähig. Er hat bislang zu den Vorwürfen geschwiegen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gehe aufgrund der Erkrankung auch in Zukunft noch eine Gefahr von dem Angeklagten aus, die Tat selbst soll aber nicht in unmittelbarem Zusammenhang damit gestanden haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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