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Neue Statistik: Anteil der tot geborenen Kinder in Deutschland leicht gestiegen


Neue Statistik
Anteil der tot geborenen Kinder steigt in Deutschland

Von dpa
20.07.2023Lesedauer: 1 Min.
Fast jede dritte Geburt in einem deutschen Krankenhaus ist ein Kaiserschnitt.Vergrößern des BildesIn Deutschland ist die Quote an Kindern, die tot auf die Welt kommen, in den letzten Jahren immer weiter angestiegen. (Symbolfoto) (Quelle: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)
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In Deutschland ist die Quote an Kindern, die tot geboren werden, leicht gestiegen. Die Zahl nimmt schon seit einigen Jahren zu.

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 3.247 Kinder tot geboren. Wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte, waren dies zwar 173 Totgeburten, beziehungsweise 5 Prozent, weniger als im Jahr zuvor. Da die Zahl der lebend geborenen Kinder im Vergleich zum Vorjahr aber um 7 Prozent zurückging und damit stärker sank als die Zahl der Totgeburten, stieg die sogenannte Totgeburtenquote – die relative Zahl der Totgeburten je 1.000 Neugeborenen – von 4,3 auf 4,4. Tendenziell nimmt die Totgeburtenquote in Deutschland den Angaben zufolge seit 2010 zu.

Als tot geboren gelten in Deutschland Kinder, bei denen sich während oder nach der Geburt kein Herzschlag oder eine pulsierende Nabelschnur gezeigt hat und bei denen die natürliche Lungenatmung außerhalb des Mutterleibs nicht einsetzt. Seit 2018 muss für eine Erfassung als Totgeburt entweder das Gewicht des Kindes bei der Geburt mindestens 500 Gramm betragen oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht worden sein. Anderenfalls handelt es sich nach Angaben des Bundesamts rechtlich gesehen um eine Fehlgeburt, die nicht im Personenstandsregister beurkundet wird.

Nicht verwechselt werden dürfe der Begriff der Totgeburten mit den "Sternenkindern" mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm, hieß es beim Statistischen Bundesamt. Für diese gab es 2013 nach der Petition eines betroffenen Elternpaares eine Änderung im Personenstandsgesetz. Dadurch können sie unabhängig vom Geburtsgewicht beim Standesamt erfasst werden und einen offiziellen Vornamen bekommen sowie bestattet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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