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Umstrittenes Buch: Witwe von Helmut Kohl reicht Klagen ein


Umstrittenes Buch
"Geschichtsklitterung" – Kohl-Witwe klagt gegen Biografen

Von dpa, t-online
15.02.2018Lesedauer: 1 Min.
Maike Kohl-Richter, die Frau des gestorbenen Bundeskanzlers Helmut Kohl, will mit weiteren Klagen gegen ein Buch über ihren Mann vorgehen.Vergrößern des BildesMaike Kohl-Richter, die Frau des gestorbenen Bundeskanzlers Helmut Kohl, will mit weiteren Klagen gegen ein Buch über ihren Mann vorgehen. (Quelle: Fredrik von Erichsen/dpa-bilder)
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Mit der ersten Klage erstritt sie eine Million Euro, nun will Maike Kohl-Richter weitere Teile des Buches über den Altkanzler verbieten lassen. Er müsse vor "Geschichtsklitterung" bewahrt werden.

Maike Kohl-Richter ist vor dem Oberlandesgericht Köln erschienen, um dort ein Klageverfahren ihres verstorbenen Mannes Helmut Kohl zu übernehmen. Es geht dabei um die Klage des Altkanzlers gegen das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle". Das Landgericht Köln hatte dem früheren CDU-Politiker dafür zwei Monate vor seinem Tod eine Rekordentschädigung von einer Million Euro zugesprochen. Die beiden Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens und die Verlagsgruppe Random House haben dagegen Berufung eingelegt.

Das Oberlandesgericht muss nun entscheiden, ob Kohls Entschädigungsanspruch mit seinem Tod erloschen ist oder auf seine Witwe und Erbin übergeht. In einer Stellungnahme an das Gericht vertreten Kohl-Richters Anwälte die Überzeugung, dass für den ehemaligen Bundeskanzler andere Maßstäbe gälten. Er sei eine "absolute Person der Zeitgeschichte von herausragender Bedeutung", argumentieren sie. Auch im Interesse der Allgemeinheit müsse er deshalb vor "Geschichtsklitterung und Geschichtsfälschung" bewahrt werden.

Gegen den "Spiegel" klagt Kohl-Richter zudem auf Unterlassung der Verbreitung von Zitaten aus dem Buch. Sie sollten aus dem Internet gelöscht werden, sagte Hermes. In einer weiteren Klage erhebt die Witwe und Erbin Anspruch auf Gewinnabschöpfung. Den Autoren und dem Verlag des Buchs sollten keine Einkünfte daraus übrig bleiben.

Verwendete Quellen
  • dpa
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