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Fall Lorenz A.: Bodycams ausgeschaltet – "Hochproblematisch"


Ermittlungen nach Tod von Lorenz A.
"Es gibt diese Befürchtung in der Polizei"

InterviewVon Leon Pollok

Aktualisiert am 30.04.2025 - 18:32 UhrLesedauer: 3 Min.
Schilder drücken Solidarität mit Lorenz A. aus: In Oldenburg ist die Stimmung seit seit Tod des 21-Jährigen aufgeheizt.Vergrößern des Bildes
Schilder drücken Solidarität mit Lorenz A. aus: In Oldenburg ist die Stimmung seit seit Tod des 21-Jährigen aufgeheizt. (Quelle: Izabela Mittwollen/dpa)
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Nach dem Tod von Lorenz A. durch Polizeischüsse laufen die Ermittlungen – ohne ein wichtiges Beweismittel. Warum die Bodycams der Beamten ausgeschaltet waren.

Nach dem Tod des 21-jährigen Lorenz A. in Oldenburg ist die Stimmung weiter aufgeheizt: Am Freitag demonstrierten in der Stadt mehr als 8.000 Menschen für Aufklärung und Gerechtigkeit. Bei den Demonstrierenden, Angehörigen und mittlerweile auch Politikern dreht sich alles um die Frage: Warum musste Lorenz A. sterben?

Für Aufklärung soll die Staatsanwaltschaft sorgen. Sie ermittelt, warum der 27-jährige Polizist fünf Schüsse auf Lorenz A. abgab. Drei der Schüsse trafen den jungen Mann von hinten. Doch ausgerechnet ein wichtiges Beweismittel steht nicht zur Verfügung: die Bodycams der eingesetzten Polizisten. Die Kameras waren nicht aktiv, zeichneten kein Material auf. Material, das helfen könnte, die Vorwürfe gegen die eingesetzten Polizisten zu entkräften – oder sie zu belasten.

Im Interview mit t-online erklärt der Kriminologe Prof. Dr. Tobias Singelnstein von der Goethe-Universität Frankfurt, warum die Kameras in diesem wichtigen Fall ausgeschaltet blieben – und was sich jetzt in der Praxis ändern muss.

t-online: Herr Professor Singelnstein, warum gibt es überhaupt Bodycams bei der Polizei?

Prof. Tobias Singelnstein: Die Geräte kommen ursprünglich aus den USA. Dort werden sie vor allem als Instrument zur Kontrolle der Polizei gesehen und genutzt. Denn polizeiliches Handeln ist dort noch einmal deutlich umstrittener als in Deutschland. Hier bei uns gab es bei der Einführung der Bodycams zwei Ziele: polizeiliches Handeln kontrollieren – aber auch Beweise sichern, etwa bei Angriffen auf Beamte. Die Polizeigewerkschaften haben dann aber den Fokus komplett weg vom Thema "Kontrolle der Polizei" gelenkt. Mittlerweile steht in der öffentlichen Wahrnehmung fast nur noch die Beweissicherung zugunsten der Beamten im Vordergrund.

Als mögliches Beweismittel gegen Polizisten werden Bodycams also von vielen – auch innerhalb der Polizei – gar nicht gesehen?

Eher weniger. Bodycams werden innerhalb der Polizei ambivalent gesehen. Vor allem, wenn es darum geht, Belege für Fehlverhalten zu dokumentieren.

Im Fall Lorenz A. waren die Bodycams ausgeschaltet. Die Kameras hätten zu den wichtigsten Zeugen werden können.

Die Bodycams dürfen nicht dauerhaft laufen, wegen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, sondern nur bei einem konkreten Anlass. Die Beamten müssen daher selbst entscheiden, wann sie die Kameras einschalten und wann nicht. Meist regeln die Polizeigesetze aber nur sehr allgemein, wann ein Anlass für das Einschalten vorliegt. Sie machen den Beamten also keine konkreten Vorgaben.

Foto: Goethe-Universität Frankfurt/Blachura Photography
Foto: Goethe-Universität Frankfurt/Blachura Photography (Quelle: Goethe-Universität Frankfurt: Blachura Photography)

Zur Person

Prof. Dr. Tobias Singelnstein ist seit dem 1. April 2022 Professor für Kriminologie und Strafrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt. Zuvor war er von 2017 bis 2022 Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie an der Ruhr-Universität Bochum. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Kriminologie sowie im Strafrecht und Strafprozessrecht.

Und im Fall Lorenz A. gab es diesen Anlass nicht?

Dass die Kameras in diesem Fall nicht eingeschaltet wurden, ist hochproblematisch. Zum einen ist es menschlich nachvollziehbar, dass das Einschalten in stressigen Situationen auch mal vergessen wird. Deshalb braucht es dringend klare Regeln in den Polizeigesetzen. Man könnte zum Beispiel sagen: Immer, wenn unmittelbarer Zwang, also Gewalt, eingesetzt wird, muss die Bodycam eingeschaltet werden. Es gibt auch Technik, dass sich die Kamera automatisch einschaltet, wenn die Waffe gezogen wird.

Könnte es sein, dass die Polizisten im Fall Lorenz A. ganz bewusst ihre Kameras nicht eingeschaltet haben? Weil sie Angst hatten, dass ihr Handeln später bewertet wird und die Aufnahmen gegen sie verwendet werden könnten?

Es gibt ganz grundsätzlich diese Befürchtung in der Polizei. Wie es im Fall Lorenz A. gewesen ist, wissen wir nicht. Warum die Kamera nicht an war – diese Frage stelle ich mir auch. Gerade in diesem Fall wären die Videos immens wichtig. Denn nach allem, was wir bislang wissen, wird es schwierig sein, andere Beweise als die polizeilichen Aussagen zu bekommen. Da wäre eine Kameraaufzeichnung Gold wert gewesen.

Verwendete Quellen
  • Telefonisches Interview mit Prof. Dr. Tobias Singelnstein am 30. April 2025
  • Eigene Berichterstattung
  • mit Material der Nachrichtenagentur dpa

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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