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Krankenmorde im Nationalsozialismus: Die "Aktion T4"


Krankenmorde im Nationalsozialismus
"40.000 sind weg, 60.000 müssen noch weg"

Von Marc von Lüpke

Aktualisiert am 25.08.2019Lesedauer: 4 Min.
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Diakonissenanstalt Bruckberg: Auch Menschen, die dort lebten, wurden während der "Aktion T4" ermordet.Vergrößern des Bildes
Diakonissenanstalt Bruckberg: Auch Menschen, die dort lebten, wurden während der "Aktion T4" ermordet. (Quelle: dpa-bilder)

Für Adolf Hitler waren sie "Ballast", bestimmt zur "Vernichtung": Im Oktober 1939 legitimierte er die Ermordung von Kranken und Menschen mit Behinderung.

Eine grauenvolle Szene spielt sich Anfang Januar 1940 im Alten Zuchthaus in Brandenburg an der Havel ab. Menschen werden in einen Raum gesperrt, dann strömt Kohlenmonoxid ein. Es dauert nur wenige Augenblicke, bis das Gas sie getötet hat.

Außerhalb des Raums herrscht Zufriedenheit, die Zuschauer des Mordes sind geradezu erfreut, wie schnell sich Menschen mittels Vergasung töten lassen. Leonardo Conti befindet sich darunter, der "Reichsärzteführer", auch Karl Brandt, einer von Hitlers Leibärzten. Dazu Philipp Bouhler, Leiter der "Kanzlei des Führers", wie einige Chemiker von der SS. Allesamt waren sie nach Brandenburg gekommen, um die "Probevergasung" zu beobachten.

"Harte, notwendige Arbeit"

Denn die Nationalsozialisten exekutieren zu dieser Zeit einen Massenmord. Ihre Opfer sind Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen, Menschen mit psychischen Erkrankungen – für die Nationalsozialisten schlicht "Ballastexistenzen" und "unnütze Esser". Die nun aus diesem Grund zu Tausenden während der kommenden Monate in den eigens eingerichteten Mordanstalten Brandenburg an der Havel, Hadamar, Grafeneck, Pirna-Sonnenstein, Hartheim und Bernburg umgebracht werden.

Als "Euthanasie" bezeichneten Nazis und beteiligte Ärzte damals beschönigend den Massenmord, übersetzt aus dem Griechischen bedeutet letzteres "der gute Tod". "Das ist eine harte, aber auch notwendige Arbeit", behauptete Joseph Goebbels Ende Januar 1941 in einem Tagebucheintrag. Und zog eine Bilanz des Schreckens: "40.000 sind weg, 60.000 müssen noch weg."

Der Beginn dieser mörderischen "Arbeit" lag im Jahr 1939. Im Oktober verfügte Adolf Hitler, dass "unheilbar Kranken … der Gnadentod gewährt werden kann." Das Schreiben war zurückdatiert auf den 1. September, den Tag des Kriegsbeginns. Es ist ein zentrales Dokument: Anders als bei der Judenvernichtung hatte Hitler damit einen Befehl zur Ermordung von Menschen unterschrieben. Einen Kampf gegen vermeintlich "Minderwertige" innerhalb der "Volksgemeinschaft" führten die Nationalsozialisten allerdings bereits seit ihrer Machtübernahme. Ab 1934 durften sogenannte "Erbkranke" im Zuge der "Rassenhygiene" beispielsweise zwangssterilisiert werden.

Ein Pluszeichen war ein Todesurteil

Mit Kriegsbeginn erhoffte sich der "Führer" vermutlich eine größtmögliche Ablenkung der Bevölkerung von der geplanten "Vernichtung lebensunwerten Lebens", wie es in der NS-Ideologie hieß. Ein System von Tarnorganisationen wurde geschaffen: Die "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten" war etwa für die Erfassung der Opfer mittels Meldebögen zuständig, die "Gemeinnützige Krankentransportgesellschaft" für ihren Transport in die Tötungsanstalten.

An der Spitze firmierte eine "Zentraldienststelle" mit Sitz in der Berliner Tiergartenstraße 4. Als "Aktion T4" wurde die Tätigkeit dieser Institution in der Nachkriegszeit bezeichnet. "In vielen Pflegeanstalten des Reichs sind viele unheilbar Kranke jeder Art untergebracht, die der Menschheit überhaupt nichts nützen", fasste Viktor Brack, einer der Hauptverantwortlichen für die Euthanasie, die Überzeugung der Täter zusammen.

Über das Schicksal der Opfer entschieden seit Beginn der "Aktion T4" drei, bisweilen auch vier Ärzte, allein mittels der nun aus zahlreichen Heil- und Pflegeanstalten eintreffenden Meldebögen. Ohne den betreffenden Menschen je persönlich gesehen zu haben. Vermerkten die Mediziner ein Minuszeichen in blau, durfte der Patient weiterleben. Vermerkten sie ein "Plus" in rot, war dieser dem Tode geweiht.

Die Verwandten wurden belogen

In meist grauen Busse transportierten die Täter nun in den kommenden Monaten Tausende Patienten von ihren Wohn- und Pflegeorten in die Tötungsanstalten, binnen kürzester Zeit wurden sie dort umgebracht. In Krematorien verbrannten die Mörder ihre sterblichen Überreste, den Verwandten wurden erfundene Todesursachen gemeldet.

Völlig geheim ließ sich ein solcher Massenmord aber nicht halten: Spätestens seit dem Sommer 1940 war in der deutschen Bevölkerung bekannt, dass etwas Schreckliches mit den abtransportierten Menschen geschah. Zu unglaubwürdig waren die Erklärungen über deren Schicksal.

Am 3. August 1941 trat schließlich Bischof Clemens August Graf von Galen vor die Gläubigen in der Münsteraner Kirche St. Lamberti. "Seit einigen Monaten hören wir Berichte, dass aus Heil- und Pflegeanstalten … Pfleglinge ... zwangsweise abgeführt werden", begann der Geistliche. Um den Versammelten dann die furchtbare Konsequenz der NS-Ideologie für jeden Einzelnen unter ihnen zu offenbaren: "Wenn man den Grundsatz aufstellt und anwendet, dass man den 'unproduktiven' Mitmenschen töten darf, dann wehe uns allen, wenn wir alt und altersschwach werden."

Das Morden ging weiter

Empörung war die Folge, zumal auch andere Geistliche Protest erhoben. Hitler stoppte daraufhin die "Aktion T4". Etwa 70.000 Menschen waren bis dahin umgebracht worden. Die Morde an Kranken gingen jedoch weiter, allerdings ohne die zentrale Steuerung aus Berlin. Viele Wehrlose wurden nun in Heil- und Pflegeanstalten mit Medikamenten umgebracht, andere ließ man einfach verhungern. Als "wilde Euthanasie" wird dieses Töten bisweilen bezeichnet. Zu Unrecht, denn die Ermordung dieser Menschen wurde weiterhin mit gnadenloser Akribie durchgeführt. Schätzungen zufolge starben dabei weitere 30.000 Menschen bis Kriegsende.

"T4" und die sich anschließende "wilde Euthanasie" sind nicht die einzigen Aktionen innerhalb der nationalsozialistischen Krankenmorde. Im Zuge der "Kindereuthanasie" wurden mehrere Tausend Kinder und Jugendliche umgebracht, die Tötungsanstalten Bernburg, Sonnenstein und Hartheim wurden 1942 erneut zu Tatorten: Bei der "Aktion 14f13" vergasten die Nazis dort vor allem als "krank" geltende KZ-Häftlinge. Bis zu 20.000 Menschen fielen dieser Mordaktion zum Opfer.

Vorspiel für den Holocaust

Die "Aktion T4" hatte sich trotz ihres Abbruchs für die Nationalsozialisten als nützlich erwiesen. Sie hatten nicht nur eine neue Art des Massenmords erprobt, sondern auch bewiesen, wie leicht Menschen zum vielfachen und wiederholten Töten gebracht werden konnten. Einer der aufmerksamsten Beobachter der "Probevergasung" 1940 in Brandenburg war ein Polizeibeamter namens Christian Wirth. Bald stieg er zum "Inspekteur" aller Tötungsanstalten der "Aktion T4" auf, später war Wirth erster Kommandant des Vernichtungslagers Belzec im besetzen Polen.


Bei seiner Ankunft dort verkündete Wirth seinen Untergebenen, dass nun "alle Juden umgelegt" würden. Tatsächlich wurden Schätzungen zufolge allein dort mehr als 400.000 Menschen ermordet. Auch mithilfe der "Erfahrungen" aus der "Aktion T4".

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Aktion T4: Die "Euthanasie"-Verbrechen im Nationalsozialismus 1933 bis 1945



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