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FDP in Aachen darf weder Ratsvertreter noch OB-Kandidaten stellen


Wahlfehler
FDP fliegt aus dem Stadtrat – kein Bürgermeisterkandidat

Von t-online, abr

11.07.2025 - 14:18 UhrLesedauer: 1 Min.
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FDP-Logo (Symbolbild): Die Partei wird nach der Kommunalwahl nicht mehr im Stadtrat vertreten sein. (Quelle: IMAGO/Achille Abboud)
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Wegen schwerer Mängel bei internen Wahlen lässt der Wahlausschuss die FDP-Liste nicht zu. Auch der OB-Kandidat steht nicht auf dem Stimmzettel. Die Partei kann Beschwerde einlegen.

Die FDP wird bei der Kommunalwahl am 14. September nicht für den Aachener Stadtrat kandidieren können. Der Wahlausschuss hat am Freitag einstimmig entschieden, die Reserveliste der Partei nicht zuzulassen. Auch der FDP-Kandidat für das Oberbürgermeisteramt, Wulf Pabst, wird nicht auf dem Wahlzettel stehen.

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Grund für die Entscheidung ist eine Empfehlung der Wahlleitung, alle 40 Bewerber für den Rat und den FDP-Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt zurückzuweisen. Bei den parteiinternen Aufstellungsversammlungen seien gravierende Verstöße festgestellt worden. Die Wahlleitung stützt sich dabei auf ein anonymes Schreiben vom 25. Juni, in dem von Verstößen gegen das Prinzip der geheimen Wahl berichtet wurde.

Aachen: Schwerwiegende Mängel bei FDP-Wahlen festgestellt

Laut Verwaltungsvorlage wurden insbesondere bei der Versammlung am 3. Juni erhebliche Mängel festgestellt. Unter anderem seien Wahlvorgänge unübersichtlich gewesen, Kandidaten seien handschriftlich hinzugefügt worden, und die räumlichen Bedingungen hätten eine geheime Abstimmung verhindert. Auch bei der zweiten Versammlung am 17. Juni, in der Kandidaten für die Bezirke gewählt wurden, sei keine ordnungsgemäße geheime Wahl erfolgt.

Die Vorschläge der FDP für die Bezirksvertretungen sollen laut Wahlleitung dennoch zugelassen werden. Die übrigen Parteien sind von der Entscheidung nicht betroffen. Ihre Listen gelten als ordnungsgemäß aufgestellt.

Die FDP hat die Möglichkeit, innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

Verwendete Quellen
  • Ratsinformationssystem der Stadt Aachen: Entscheidungsvorlage vom 11. Juli
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