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Prozesse | Messerstiche gegen Ex: Angeklagter bestreitet Gewaltabsicht


Prozesse
Messerstiche gegen Ex: Angeklagter bestreitet Gewaltabsicht

Von dpa
Aktualisiert am 04.06.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Rund sechs Monate nach einem Messerangriff auf seine ehemalige Lebensgefährtin steht ein 42-Jähriger vor dem Berliner Landgericht. Die Anklage lautet auf versuchten Mord. 17 Mal soll der Mann in einem Hausflur auf die damals 40-Jährige, die sich von ihm getrennt hatte, eingestochen haben. Der Angeklagte hat zu Prozessbeginn am Freitag eine Gewaltabsicht zurückgewiesen. Als er mit der Frau reden wollte, habe sie geschrien und ein Messer gezogen, erklärte der Angeklagte. Er erinnere sich, dass er dann auf sie eingestochen habe.

Die wie der Angeklagte aus Tunesien stammende Frau erlitt bei dem Angriff am 15. Dezember 2021 in ihrem Wohnhaus im Stadtteil Gesundbrunnen lebensgefährliche Verletzungen. Die Anwältin der Frau erklärte am Rande, ihre Mandantin habe nur durch Zufall überlebt. Nach der Trennung habe ihr der 42-Jährige bedrohliche Nachrichten geschickt. Aus Angst sei die Frau mehrfach zur Polizei gegangen.

Aus Sicht Staatsanwaltschaft handelte der Angeklagte "aus Eifersucht und aufgrund eines übersteigerten Ehrgefühls, um die Geschädigte dafür zu bestrafen, dass sie die Eheschließung mit ihm verweigert und sich von ihm getrennt hatte". Zunächst sei er zur Wohnung der Frau im fünften Obergeschoss gefahren, habe sie aber nicht angetroffen. Mit dem Fahrstuhl sei er dann ins Erdgeschoss gefahren. Als sich die Tür öffnete, habe die Frau vor dem Fahrstuhl gestanden. "Er trat auf sie zu und stach sofort mit mindestens zwei Messern mindestens 17 Mal auf sie ein", so die Anklage.

Der Angeklagte sagte, weil er oft Geld für Alkohol und Drogen ausgegeben habe, sei es immer wieder zu Streit gekommen. Einmal sei es in einer solchen Situation zu Gewalt gekommen. Er habe die Frau gegen eine Wand geschubst. Nach etwa eineinhalb Jahren habe sie ihn aus ihrer Wohnung geworfen. Am Tattag habe er nur mit ihr reden wollen, weil er sie geliebt habe. Es treffe nicht zu, dass er die Ehe nur wollte, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, sagte der abgelehnte Asylbewerber auf Nachfragen. Der Prozess wird am 7. Juni fortgesetzt.

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