t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Medien | Hintergrundgespräche des Kanzleramts: OVG kassiert Urteil


Medien
Hintergrundgespräche des Kanzleramts: OVG kassiert Urteil

Von dpa
Aktualisiert am 10.06.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesVor einem Landgericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. (Quelle: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Einen Streit mit dem Bundeskanzleramt um dessen Auskunftspflichten hat ein Berliner Journalist nun doch verloren. In dem Prozess am Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ging es um vertrauliche Hintergrundgespräche. Das OVG wies die Klage des "Tagesspiegel"-Redakteurs am Mittwoch ab (Az.: OVG 6 B 1/21).

Der Reporter hatte Auskünfte zu den im Jahr 2016 vom Bundeskanzleramt beziehungsweise der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel geführten Hintergrundgesprächen erhalten wollen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte ihm im November 2020 noch Recht gegeben (Az.: VG 27 K 34.17).

Bei Hintergrundgesprächen handelt es sich um Treffen von Journalisten und Politikvertretern mit dem Ziel, das aktuelle politische Geschehen in der Tiefe zu beleuchten. In der Regel wird dabei vereinbart, dass aus dem Gesagten nicht in der Berichterstattung zitiert werden darf.

Den OVG-Angaben zufolge sollte mit der Klage erreicht werden, dass das Kanzleramt über Gespräche im Jahr 2016 Auskunft gebe - mit Datum, Ort, Teilnehmern, Themen und Inhalt der Unterhaltungen. Zudem hatte die Zeitung wissen wollen, bei welchen Hintergrundgesprächen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) 2016 anwesend war.

Das Kanzleramt hatte das abgelehnt. Es hatte sich unter anderem auf den vertraulichen Charakter von Hintergrund-Runden berufen. Wie der "Tagesspiegel" am Mittwoch berichtete, ging es dem Kläger vor allem um die vom Kanzleramt erteilten Einschätzungen und Informationen zum Brexit, zu der Migrationskrise sowie zum Umgang mit der AfD.

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts entschied, dass die vom Journalisten verlangten Informationen zum gegenwärtigen Zeitpunkt beim Bundeskanzleramt nicht vorhanden seien - und der sei maßgeblich.

Informationen zu den Gesprächen seien weder in Akten oder Vorgängen des Bundeskanzleramts dokumentiert, noch könne man sie beim Personal des Kanzleramtes erfragen. Sämtliche Leute, die für das Kanzleramt an den Hintergrundgesprächen teilgenommen haben könnten, seien im Zuge des Regierungswechsels ausgeschieden, so das OVG. Das Amt sei auch nicht verpflichtet zu ermitteln, welche weiteren bei ihm tätigen Personen potenziell in der Lage wären, zur Sache Angaben zu machen.

Der "Tagesspiegel" berichtete, man habe "in dem Verfahren damit argumentiert, das Kanzleramt hätte spätestens mit dem erstinstanzlichen Urteil im Jahr 2020 die behördlichen Kenntnisse zu den Informationsbegehren feststellen und sichern müssen, um den presserechtlichen Auskunftsanspruch erfüllen zu können. Zudem könnten die damals dienstlich Beteiligten auch jetzt noch befragt werden."

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website