t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Gericht entscheidet: Wird AfD-Politikerin und Richterin in den Ruhestand versetzt?


Gericht entscheidet
Wird Richterin und AfD-Politikerin in den Ruhestand versetzt?

Von dpa
13.10.2022Lesedauer: 1 Min.
Birgit Malsack-Winkemann (Archivbild): Darf die AfD-Politikerin weiter Richterin bleiben?Vergrößern des BildesBirgit Malsack-Winkemann (Archivbild): Darf die AfD-Politikerin weiter Richterin bleiben? (Quelle: Phototek/imago images)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Darf eine AfD-Politikerin weiter als Richterin arbeiten? Darüber entscheidet ein Gericht. Die Linke wirft ihr ausgrenzende Behauptungen über Flüchtlinge vor.

Die geplante unfreiwillige Versetzung einer Berliner Richterin und AfD-Politikerin in den Ruhestand wird am Donnerstag vor Gericht beraten. Die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) will verhindern, dass die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann weiter als Richterin arbeitet. Sie wirft ihr ausgrenzende und falsche Behauptungen über Flüchtlinge vor.

Im Sommer beantragte die Senatsverwaltung daher die Versetzung der Richterin in den Ruhestand. Nun verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht mündlich über den Antrag. Voraussichtlich wird dazu am Donnerstag auch eine Entscheidung fallen.

Flüchtlinge "ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt"

Malsack-Winkemann war bis 2021 Mitglied der AfD-Fraktion im Bundestag. Dann schied sie aus dem Bundestag aus. Im März 2022 kehrte sie in den Richterdienst zurück. Justizsenatorin Kreck wirft ihr vor, sie habe wiederholt und öffentlich Flüchtlinge "ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt".

Sie habe sich in Bundestagsdebatten und im Internet "mit konstruierten, offensichtlich falschen Behauptungen zu Flüchtlingen geäußert". Die Öffentlichkeit nehme dies als Sympathie für rassistisch-diskriminierende Konzepte wahr, sie sei als Richterin nicht mehr unvoreingenommen.

Die AfD hatte im Sommer mitgeteilt, der Antrag der Justizverwaltung sei rechtswidrig. Das Recht schütze aus gutem Grund ausgeschiedene Abgeordnete vor Entlassung. "Jeder rechtstreue Bürger kann nur hoffen, dass dieses Vorhaben scheitert, da sonst jede oppositionelle Partei erheblich beeinträchtigt wird." Über einen ähnlichen Fall wird am 1. Dezember in Sachsen verhandelt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website