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Palästinensische Demonstration in Berlin bleibt verboten – OVG bestätigt


Antisemitische Ausschreitungen befürchtet
Verbot der Pro-Palästina-Demonstration bestätigt

Von dpa
Aktualisiert am 20.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine Pro-Palästina-Demo in Neukölln (Archivbild): Die Polizei hat erneut eine Kundgebung verboten.Vergrößern des BildesEine Pro-Palästina-Demo in Neukölln (Archivbild): Bereits im vergangenen Jahr waren die Proteste verboten worden. (Quelle: Future Image/imago images)
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Das polizeiliche Verbot einer geplanten palästinensischen Demonstration in Berlin wurde bestätigt – unanfechtbar. Die Behörden fürchten Gewalt.

Das polizeiliche Verbot einer für diesen Samstag geplanten palästinensischen Demonstration in Berlin bleibt bestehen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Untersagung. Wie das Gericht am Samstag weiter mitteilte, ist der Beschluss nicht mehr anfechtbar. Zuvor hatte auch das Verwaltungsgericht Berlin das Verbot bestätigt.

Die Polizei kündigte an, dennoch verstärkt Präsenz zu zeigen an der ursprünglich geplanten Demonstrationsstrecke in Neukölln und Kreuzberg. Es könne sein, dass sich trotz des Verbots Demonstranten zusammenfinden. Die Polizei werde so eine Versammlung auflösen.

Zu der "Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zum 75. Jahrestag der Nakba" waren auf dem Hermannplatz in Neukölln bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet. Der palästinensische Gedenktag Nakba am 15. Mai erinnert an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im ersten Nahostkrieg 1948 nach der Staatsgründung Israels.

Gericht teilt Gefahrenprognose der Polizei Berlin

Die Polizei hatte die Veranstaltung verboten – mit Verweis auf die Gefahr, dass es dabei zu "antisemitischen und volksverhetzenden Ausrufen, Gewaltverherrlichungen, dem Vermitteln von Gewaltbereitschaft und dadurch zu Einschüchterungen sowie Gewalttätigkeiten" kommen könnte. Zur Begründung wurde auf Erfahrungen der vergangenen Jahre und der jüngeren Vergangenheit sowie weitergehende Erkenntnisse und Prognosen verwiesen. Diese Auffassung teilte das Gericht.

Zwar sei der Antragsteller selbst bislang nicht entsprechend aufgefallen, hieß es in der ersten Instanz. Eine Reihe von Versammlungen in der Vergangenheit hätten jedoch aufgrund ihres Mottos zwangsläufig auch einen solchen Personenkreis zur Teilnahme motiviert, "der eine antiisraelische, wenn nicht gar antisemitische Grundhaltung" aufweise und von dem eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgehen. Eine Abgrenzung von diesem Personenkreis nehme der Veranstalter nicht vor. Das OVG bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als zutreffend.

Linke: "Inakzeptabel, dass diese Demos wieder verboten werden"

Bereits im vergangenen Jahr waren Demonstrationen zum Gedenktag Nakba (arabisch für "Katastrophe") verboten worden. Zuvor hatte es bei ähnlichen Versammlungen von Palästinensern gegen Israel antisemitische Rufe und Flaschen- und Böllerwürfe auf Polizisten gegeben. In den vergangenen Wochen hatten Gerichte erneute Verbote der Polizei für palästinensische Demonstrationen gegen die Politik Israels bestätigt.

Kritik dafür kam von Berlins Linken, die von einem "inakzeptablen Angriff auf die Versammlungsfreiheit" sprachen. "Es ist inakzeptabel, dass die Berliner Polizei immer wieder Kundgebungen und Demonstrationen verbietet, bei denen Menschen an die Vertreibung ihrer palästinensischen Vorfahren vor 75 Jahren erinnern oder gegen Besatzung und Diskriminierung in der Gegenwart protestieren möchten", teilte der stellvertretende Linken-Landesvorsitzende Ruben Lehnert am Freitag mit.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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