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Till Lindemann: Mordaufrufe in seiner Nachbarschaft – Polizei reagiert


Prenzlauer Berg
Mordaufruf gegen Lindemann entdeckt – Polizei reagiert

Von t-online, pb

05.01.2024Lesedauer: 1 Min.
Rammstein-Star Till Lindemann (Archivfoto): In seiner Nachbarschaft wird er bedroht.Vergrößern des BildesRammstein-Star Till Lindemann (Archivfoto): In seiner Nachbarschaft wird er bedroht. (Quelle: Gonzales Photo)
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Im Prenzlauer Berg sind Graffiti aufgetaucht, die sich gegen den umstrittenen Rammstein-Star Till Lindemann richten. Und das an einem speziellen Datum.

Im Berliner Prenzlauer Berg haben am Donnerstag Unbekannte in der Nähe des Wohnhauses von Rammstein-Sänger Till Lindemann den Mordaufruf "Kill Till" und die Aussage "61 und immer noch Täter" auf den Asphalt gesprüht. An diesem Tag feierte der umstrittene Sänger seinen Geburtstag.

Die Berliner Polizei bestätigte "Tagesspiegel" und "B.Z.", dass auch an der Haustür eines Wohnhauses Zettel mit der Beschuldigung "Till Lindemann ist ein Täter" angebracht worden seien.

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Lindemann, dem im vergangenen Jahr Machtmissbrauch gegenüber weiblichen Fans vorgeworfen war, wohnt nicht in dem Haus selbst – aber in der Nähe. Die Berliner Polizei hat Ermittlungen wegen übler Nachrede eingeleitet und die Schmierereien vor Ort bereits unkenntlich gemacht.

Seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Lindemann im vergangenen Jahr kommt es im Prenzlauer Berg immer wieder zu Protestaktionen gegen Lindemann.

Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen Lindemann eingestellt

Hintergrund der Proteste sind Vorwürfe mehrere Frauen: Sie hatten behauptet, dass Lindemann Frauen systematisch auf seinen Konzerten ausgesucht haben soll, sie teilweise unter Drogen gesetzt und zum Sex mit ihm genötigt haben soll. Der Sänger hat die Vorwürfe stets bestritten.

Zwischenzeitlich hatte auch die Berliner Staatsanwaltschaft gegen Lindemann ermittelt, die Ermittlungen später dann aber wieder eingestellt. Die Begründung: Die möglicherweise betroffene Frauen hätten gegenüber der Justiz nicht ausgesagt, und auch durch andere Beweismittel habe die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht feststellen können.

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