Am BER klickten die Handschellen Ex-Terroristen stellen sich den Behörden

Sie wollten ein Abschiebegefängnis in die Luft jagen und flohen ins Ausland. Nach 30 Jahren stellen sich zwei Männer nun ihrem Prozess in Berlin – mit klarer Strategie.
Am Flughafen BER wurden am Mittwoch zwei Männer festgenommen, die der linksextremistischen Gruppe "Das Komitee" angehört haben sollen. Eine Sprecherin des Kammergerichts Berlin bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa die Festnahme von Peter K. und Thomas W. Der Haftbefehl wurde am Donnerstag verkündet. Dem Schritt ging eine Verständigung mit den Justizbehörden voraus, wie Verteidiger Lukas Theune erklärte.
Die Rückkehr der beiden Männer erfolgte freiwillig. Sie wollen sich einem Verfahren stellen, das am Montag vor dem 2. Strafsenat des Kammergerichts Berlin beginnt. Im Mittelpunkt steht ein Anschlagsplan, der fast 30 Jahre zurückliegt.
Angeklagte sollen Anschlag auf Gefängnis geplant haben
Die Bundesanwaltschaft wirft den heute 62 und 64 Jahre alten Männern vor, im Frühjahr 1995 einen Sprengstoffanschlag auf ein im Umbau befindliches Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau geplant zu haben. Nach Erkenntnissen der Ermittler hatten sich die Beschuldigten im Herbst 1994 mit einem weiteren, inzwischen verstorbenen Mann zur linksextremistischen Vereinigung "Das Komitee" zusammengeschlossen.
Die Gruppe verfolgte das Ziel, durch Anschläge auf staatliche Einrichtungen gesellschaftspolitische Veränderungen herbeizuführen. Für den geplanten Angriff auf das Berliner Gefängnis bereiteten die Täter Propangasflaschen mit mehr als 120 Kilogramm Sprengstoff vor und installierten selbstgebaute Zeitzünder.
Das Vorhaben scheiterte im letzten Moment: Als die Sprengvorrichtungen auf einem Parkplatz nahe der Haftanstalt umgeladen werden sollten, fuhr zufällig eine Polizeistreife vorbei. Die Männer ergriffen die Flucht.
Mutmaßliche Terroristen erhielten Asyl in Brasilien
Die Verdächtigen entkamen ins Ausland. Erst knapp 20 Jahre später konnte das Bundeskriminalamt einen der drei Komplizen in Venezuela aufspüren und festnehmen lassen. Ein Auslieferungsantrag Deutschlands wurde jedoch abgelehnt. Die nun zurückgekehrten Angeklagten hatten zwischenzeitlich Asyl in Brasilien erhalten.
Die Rückkehr der beiden Männer hat einen strategischen Hintergrund: Nach der erfolgten Verständigung mit der Staatsanwaltschaft können sie bei einem Geständnis mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Das Kammergericht hat vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll bereits am 8. April verkündet werden.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa