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Angeblicher Millionär zu vier Jahren Haft verurteilt


Berlin
Angeblicher Millionär zu vier Jahren Haft verurteilt

Von dpa
15.09.2020Lesedauer: 2 Min.
RichterhammerVergrößern des BildesAuf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. (Quelle: Uli Deck/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Ein Berliner, der sich als Makler, Manager oder Millionär ausgegeben und vor allem Reisen ergaunert hatte, ist zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 32-Jährigen am Dienstag des Betrugs sowie des Computerbetrugs in 26 Fällen schuldig. Skrupellos und mit erheblicher krimineller Energie sei der Angeklagte vorgegangen. Das Gericht ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 49 000 Euro an.

Der Angeklagte hatte gestanden. Es falle sehr schwer, die Finger von Betrügereien zu lassen, "wenn man nichts anders gemacht hat", sagte er. Seine Anwältin sprach von einer "Lebensbeichte". Der einschlägig vorbestrafte Mann habe ein "Hochstapler-Leben geführt" und es interessant gefunden, unter anderem Reiseveranstalter auszutricksen. "Er hat Schwachstellen ausgenutzt."

Im Prozess ging es um Taten zwischen September 2018 und Mai 2020. In den meisten Fällen hatte der Angeklagte bei Online-Buchungen unter falschen Namen die Kontodaten Dritter missbraucht. In einem Fall hatte er online eine Pauschalreise nach Gran Canaria gebucht und dabei zur Zahlung durch Lastschrifteinzug die Kontoverbindung der Kosteneinziehungsstelle der Justiz angegeben. Die Reise habe er angetreten, die Lastschrift sei aber zurückgebucht worden.

Mehrfach hatte der 32-Jährige einen Chauffeurservice für mehrere Wochen gebucht und die Firmen laut Anklage um Beträge zwischen 4900 und 12 000 Euro geprellt. Bei einem Schwindel mit einer Reise habe sich der Mann als Hoteltester ausgegeben. In einem anderen Fall habe er als falscher Produktionsleiter einer Filmfirma Geld erschlichen. Als angeblicher Millionär habe er den Kauf eines Hotels vorgetäuscht.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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