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Corona in Berlin: Neue Kontaktbeschränkungen treten in Kraft


Wegen Corona-Pandemie
Neue Kontaktbeschränkungen in Berlin treten in Kraft

Von dpa
Aktualisiert am 29.11.2020Lesedauer: 1 Min.
Menschen in einer Berliner U-Bahn Station (Symbolbild): In der Hauptstadt gelten neue Kontaktbeschränkungen.Vergrößern des BildesMenschen in einer Berliner U-Bahn Station (Symbolbild): In der Hauptstadt gelten neue Kontaktbeschränkungen. (Quelle: Jürgen Held/imago-images-bilder)
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Die Corona-Fallzahlen sind weiter auf einem hohen Niveau. Daher gelten in Berlin neue Kontaktbeschränkungen, die sich insbesondere auf das Treffen im privaten Rahmen beziehen.

In Berlin sind am Sonntag neue Kontaktbeschränkungen für private Treffen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf maximal fünf Personen des eigenen und eines weiteren Haushalts beschränkt. Bisher galt eine Obergrenze von zehn Personen. Kinder bis 12 Jahren sind davon ausgenommen.

Berlin weicht damit etwas von den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen ab. Bund und Länder hatten eine Altersgrenze für Kinder von 14 Jahren vorgeschlagen und eine Verschärfung der Regeln ab 1. Dezember, also ab Dienstag.

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Über Weihnachten und Silvester erlaubt der Senat im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine Lockerung der Kontaktbeschränkungen, weil die Corona-Zahlen in Berlin mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche höher sind als anderswo. Über die Feiertage dürfen sich maximal fünf Personen zu privaten Zusammenkünften treffen, Kinder im Alter bis 14 Jahren nicht mitgerechnet.

Teil-Lockdown verlängert

Bund und Länder hatten hingegen für Treffen "im engsten Familien- oder Freundeskreis" vom 23. Dezember bis 1. Januar eine Obergrenze von zehn Personen plus Kinder bis 14 Jahren vereinbart.

Der seit 2. November geltende Teil-Lockdown, also die Schließung unter anderem von Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wurde in Berlin zunächst bis 22. Dezember verlängert. Bund und Länder hatten sich auf eine Verlängerung bis 20. Dezember verständigt. Ohne diesen Schritt wäre die Regelung am Sonntag ausgelaufen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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