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Oberstaatsanwalt: Keine "Sonderbehandlung" für Müller


Berlin
Oberstaatsanwalt: Keine "Sonderbehandlung" für Müller

Von dpa
19.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Michael Müller (SPD) spricht bei einer PressekonferenzVergrößern des BildesMichael Müller (SPD) spricht bei einer Pressekonferenz. (Quelle: Fabian Sommer/dpa/dpa-bilder)
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Nach Darstellung des Berliner Oberstaatsanwalts Jörg Raupach hat es für den Regierenden Bürgermeister Michael Müller nach einer Strafanzeige des SPD-Politikers keine "Sonderbehandlung" gegeben. Müller hatte sich in der Angelegenheit direkt an Raupach gewandt. "Ich habe das Ziel, das Post, die bei mir eingeht, am nächsten Tag wieder raus ist und nicht bei mir im Büro lagert", sagte Raupach am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. "Ich habe in den letzten drei Tagen zwölf Schreiben an den Leitenden Staatsanwalt persönlich bekommen, eine bunte Mischung von Rechtsanwälten, von Bürgerinnen und Bürgern", sagte der Leiter der Berliner Staatsanwaltschaft. "Alle sind bei mir persönlich eingegangen und werden dann auch von mir persönlich weitergeleitet. Das war keine Sonderbehandlung."

Die Berliner FDP-Fraktion hatte beantragt, im Ausschuss über Müllers Strafanzeige wegen eines auf Facebook veröffentlichten manipulierten Fotos von ihm zu sprechen. Dabei ging es um einen Vorfall im April 2019. Eine Berlinerin hatte ein nachbearbeitetes Foto des Regierenden Bürgermeisters gepostet. Im Original hatte er auf einem Schild für die Kältehilfe geworben. Der neue Text lautete "Alle nach #Berlin". In dem Kommentar darunter hieß es "Bürgermeister Müller von #Berlin will alle #Bootsflüchtlinge."

Die Staatsanwaltschaft entschied, Ermittlungen aufzunehmen. Im Februar 2020 gab es eine Durchsuchung bei der Frau, wie die Tageszeitung "Welt" am Freitag berichtete. Das Landgericht entschied im Oktober, die Äußerung in dem Facebook-Beitrag sei eine Meinungsäußerung, die eine solche Durchsuchung nicht rechtfertige.

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