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Mord an Tochter: Vater zu Höchststrafe verurteilt


Berlin
Mord an Tochter: Vater zu Höchststrafe verurteilt

Von dpa
08.07.2021Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Berlin (dpa/bb) – Acht Monate nach dem gewaltsamen Tod eines drei Jahre alten Mädchens entschieden die Richter auf Höchststrafe wegen Mordes gegen den Vater des Kindes. Eine lebenslange Freiheitsstrafe hat das Berliner Landgericht am Donnerstag gegen den 32-Jährigen verhängt. Zudem wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Mit der ungeheuerlichen Tat habe er seine Ehefrau, die sich von ihm trennen wollte, bestrafen wollen, hieß es im Urteil.

Was am Nachmittag des 4. November 2020 in einer Wohnung in Berlin-Plänterwald geschah, war aus Sicht des Gerichts "die Inszenierung des Todes eines Kindes, um der Mutter das Herz zu brechen". Der Angeklagte habe voll schuldfähig und nicht im Affekt gehandelt. Er habe seine Frau bestrafen wollen für ihren "Lebensverrat". Das Kind sei bloßes Mittel gewesen.

Aus niedrigen Beweggründen, grausam und heimtückisch habe der Angeklagte getötet, sagte der Vorsitzende Richter Pit Becker. Die Schuld wiege besonders schwer. Mit einer solchen Feststellung ist eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren im Gefängnis so gut wie ausgeschlossen.

Der 32-jährige polnische Staatsbürger war in der Wohnung seiner Mutter allein mit seiner Tochter, als ihn per Handy die Nachricht von der beabsichtigten Trennung seiner Frau erreichte. Daraufhin sei er in die Küche gegangen, habe ein Messer geholt und das im Schlafzimmer mit bunten Ketten und Bilderbüchern spielende Kind attackiert, hieß es weiter im Urteil. Mit seinem Mobiltelefon habe er das Sterben seiner Tochter gefilmt. Der Todeskampf habe sechs Minuten gedauert.

Zwei Videoaufnahmen, 15 und 19 Sekunden lang, stellten Ermittler sicher. Einmal halte der Angeklagte die Tatwaffe demonstrativ ins Bild, sagte der Vorsitzende Richter. Dabei erkläre er unter anderem: "Es ist wegen der Mama." Durch zwei Schnitte in den Hals habe der 32-Jährige sein Kind getötet. Danach habe er sich oberflächliche Schnittverletzungen zugefügt.

Für den Angeklagten sei seine 15 Jahre ältere Ehefrau der Lebensmittelpunkt gewesen - "eine massive Erhöhung", so Richter Becker. Bald nach der Heirat im Jahr 2018 sei die Beziehung von Kontrolle, Drohungen und auch körperliche Gewalt durch den Mann überschattet gewesen. "Er übte auch Kontrolle aus, indem er Wutanfälle inszenierte."

Jahrelang habe der 32-Jährige mit Mord, Selbstmord und Gewalt gedroht, um seine Ziele zu erreichen, so der Richter. Solche Ankündigungen seien schließlich nicht mehr ernst genommen worden. "Es hatte sich abgenutzt."

Der 32-Jährige hatte die Tötung zugegeben und erklärt, er habe "das Unfassbare" getan. Er habe seine Tochter vor der Mutter schützen und sich dann selbst das Leben nehmen wollen, so der Angeklagte, der damals als Auto-Polierer arbeitete. Seine Verteidigerin plädierte auf Totschlag, stellte allerdings keinen konkreten Strafantrag. Ein "Wutaffekt" sei nicht auszuschließen, so die Anwältin. Sie kündigte bereits Revision an.

Das Gericht folgte mit dem Urteil den Anträgen von Staatsanwältin und Nebenklage-Anwältin. Die Anklagevertreterin hatte in ihrem Plädoyer erklärt: "Er wollte seiner Frau das größte Leid zufügen, das man einer Mutter zufügen kann."

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