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Berlin: 17-Jährige in Hotelzimmer vergewaltigt – vier Verurteilte


"Wie eine abgelegte Tote"
17-Jährige in Hotelzimmer vergewaltigt – vier Männer verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 13.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Ungemachtes Hotelzimmer (Archivbild): Vier Männer sollen eine 17-Jährige nach einer Party in einem Hotelzimmer in Berlin gemeinschaftlich vergewaltigt haben.Vergrößern des BildesUngemachtes Hotelzimmer (Archivbild): Vier Männer sollen eine 17-Jährige nach einer Party in einem Hotelzimmer in Berlin gemeinschaftlich vergewaltigt haben. (Quelle: Jürgen Ritter)
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Brutale Tat in Berlin: Vier Männer sollen eine 17-Jährige bei einer Party gemeinschaftlich vergewaltigt haben. Das Opfer war nicht mehr in der Lage einzuwilligen. Nun fiel das Urteil für die Täter.

Gegen vier Männer, die eine 17-Jährige nach einer Party in einem Hotelzimmer in Berlin vergewaltigt haben sollen, hat das Landgericht Jugendstrafen verhängt. Die Strafen variierten zwischen zweieinhalb und knapp drei Jahren.

Die Jugendliche sei in einem Zustand gewesen, in dem sie nicht in sexuelle Handlungen einwilligen oder diese ablehnen konnte, hieß es am Freitag in der Begründung des Urteils gegen einen 20-Jährigen.

Laut Zeugen habe sie "wie eine abgelegte Tote" auf dem Bett gelegen und geschlafen. Die Angeklagten hätten das Geschehen zum Teil mit ihren Handys gefilmt. Die Videos würden fassungslos machen.

Spontan entschlossen, sexuelle Handlungen vorzunehmen

Vor dem mutmaßlichen Übergriff Ende Oktober 2019 in Berlin-Mitte sollen die Angeklagten, von denen mehrere aus Nordrhein-Westfalen angereist waren, mit weiteren Bekannten in einem Hotelzimmer gefeiert haben. Die damals 17-Jährige, die die Männer bis dahin noch nicht gekannt habe, sei von einer Freundin zu der Party eingeladen worden, so das Gericht.

Gegen zwei Uhr morgens sei es zu dem Übergriff gekommen. Die vier verurteilten 20- und 21-Jährigen hätten sich spontan entschlossen, sexuelle Handlungen vorzunehmen. Nacheinander hätten die Jugendliche vergewaltigt.

Angeklagte sprachen von "einvernehmlichem Sex"

Ein 20-Jähriger erhielt mit zwei Jahren und zehn Monaten Haft die höchste Strafe. Ein fünfter Angeklagter wurde freigesprochen. Die Richter folgten im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft, die Strafen von etwa drei Jahren gefordert hatte. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Die Angeklagten hatten erklärt, der Sex sei einvernehmlich gewesen.

Der Prozess lief zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Am Freitag fiel nach dreimonatiger Verhandlung das letzte Urteil. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichteagentur dpa
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