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Drastische Einschränkungen für Ungeimpfte: Hier gilt in Berlin ab Montag die 2G-Regel


Corona-Maßnahmen verschärft
Hier gilt in Berlin ab Montag die 2G-Regel

Von t-online, dpa, ASS

11.11.2021Lesedauer: 3 Min.
Ein Schild weist auf die 2G-Regel hin (Symbolbild): Der Senat hat die 2G-Regel der aktuellen Infektionslage angepasst.Vergrößern des BildesEin Schild weist auf die 2G-Regel hin (Symbolbild): Der Senat hat die 2G-Regel der aktuellen Infektionslage angepasst. (Quelle: Roland Mühlanger/imago-images-bilder)
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Für Ungeimpfte wird das öffentliche Leben in Berlin ab kommender Woche deutlich eingeschränkt. Der Senat hat eine Ausweitung der 2G-Regel beschlossen. Ein Überblick.

Wer in Berlin nicht vollständig gegen Corona geimpft oder bereits von dem Virus genesen ist, muss sich ab Montag auf drastische Einschränkungen einstellen. Angesichts stark steigender Infektionszahlen und sich abzeichnender Engpässe auf den Intensivstationen der Kliniken hat der Senat eine deutliche Ausweitung der 2G-Regel beschlossen.

Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren, diese können auch negativ getestet sein. Das gilt auch für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie müssen neben einem negativen Testergebnis auch eine ärztliche Bescheinigung über ihre Impfunfähigkeit vorlegen. t-online gibt einen Überblick über die neuen Regeln.

Gastronomie

In den Außenbereichen der Gastronomie gilt 2G zwar weiterhin nicht, in geschlossenen Räumen hingegen schon. Wer sich bei den kalten Temperaturen lieber drinnen hinsetzen möchte, muss ab Montag nachweisen, dass er vollständig geimpft oder genesen ist.

Kultur

Neben Kinos dürfen künftig etwa auch Museen, Theater und Galerien nur noch geimpfte oder genesene Besucher einlassen.

Veranstaltungen

Ab Montag sind auch Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur noch unter der 2G-Regel erlaubt. Davon ausgenommen sind Lehrveranstaltungen in Schulen oder Hochschulen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmenden gilt die 2G-Regel auch im Freien.

Arbeit

Gewerbliche und öffentliche Arbeitgeber sind angehalten, darauf zu achten, dass maximal die Hälfte der Büroarbeitsplätze gleichzeitig genutzt wird. Eine Verpflichtung dafür gibt es jedoch nicht. Zudem sind Tätigkeiten mit Kunden- oder Patientenkontakt davon ausgenommen. Auch Arbeitsplätze, die eine Präsenz in der Arbeitsstätte für das Funktionieren von Justiz und Verwaltung zwingend erfordern, sind ausgenommen.

Personal

Menschen, die dort arbeiten, wo die 2G-Regel gilt und Kundenkontakt haben, müssen geimpft, genesen oder maximal 24 Stunden vorher negativ getestet sein. Krankenhauspersonal, das Umgang mit Patienten hat, muss ebenfalls geimpft oder genesen sein oder sich täglich testen lassen.

Freizeit

In Freizeiteinrichtungen wie Saunen, Thermen oder ähnlichen Einrichtungen gilt die 2G-Regel. Sie greift auch in Vergnügungsstätten wie Freizeitparks oder Spielhallen, soweit geschlossene Räume betroffen sind. Das gleiche gilt beim Zoologischen Garten, dem Tierpark sowie dem Botanischen Garten.

Touristische Angebote

Touristische Angebote, die in geschlossenen Räumen stattfinden, fallen künftig ebenfalls unter die 2G-Regel. Somit können auch an Ausflugsfahrten zum Beispiel mit dem Bus oder Schiffstouren nur noch Geimpfte und Genesene teilnehmen.

Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege

Auch in Kosmetikstudios oder Friseursalons ist die 2G-Regel ab Montag Pflicht. Bei körpernahen Dienstleistungen, die nicht unter die 2G-Regel fallen, gilt Maskenpflicht. Das betrifft zum Beispiel medizinische Fußpflege oder Ergotherapie.

Sport

In Fitness- und Tanzstudios, Hallen sowie in ähnlichen Einrichtungen dürfen ebenfalls nur noch Geimpfte und Genesene trainieren. Personen unter 18 Jahren dürfen aber auch eingelassen werden, wenn sie negativ getestet sind.

Berliner Polizeigewerkschaft: Nur punktuelle Stichproben möglich

Mit der Verschärfung der Corona-Maßnahmen reagiert der Senat auf die erheblich gestiegenen Infektionszahlen in Deutschland und Berlin. Nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Donnerstag liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Hauptstadt bei 263,4. Der Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Anfang Oktober lag er noch bei 74,4.

Aus der Berliner Wirtschaft gab es am Donnerstag Zustimmung für die Ausweitung der 2G-Regel, aber auch Forderungen nach mehr Kontrollen. "Regeln, die nur auf dem Papier stehen, bringen nichts", sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB), Alexander Schirp.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezweifelt hingegen, dass sich die Einhaltung der 2G-Regel umfangreich kontrollieren lässt. Wegen fehlenden Personals bei der Polizei und den Ordnungsämtern der Bezirke könne es maximal punktuelle Stichproben geben, sagte GdP-Sprecher Benjamin Jendro am Donnerstag.

Vor allem komme es auf eigenständige Kontrollen durch die jeweiligen Betreiber und Veranstalter und auf das Verantwortungsbewusstsein der Berliner an. Kein Politiker sollte auf die Idee kommen, Einsatzhundertschaften in Restaurants oder Kosmetikstudios schicken zu wollen, warnte der Gewerkschaftssprecher.

Verwendete Quellen
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
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