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Baden-Württemberg für leichtere Smartphone-Überwachung


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Baden-Württemberg für leichtere Smartphone-Überwachung

Von dpa
17.12.2021Lesedauer: 1 Min.
SmartphoneVergrößern des BildesEine junge Frau hält ein Smartphone in der Hand. (Quelle: Fabian Sommer/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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Baden-Württemberg hat im Bundesrat dafür gestimmt, dass Ermittler Smartphones und Laptops leichter überwachen können sollten. Eine Mehrheit für den Vorschlag fand sich in der Länderkammer am Freitag aber nicht. "An Baden-Württemberg lag es freilich nicht", sagte Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) nach der Sitzung des Bundesrates in Berlin. Die entsprechende Verordnung hätte aus seiner Sicht dafür gesorgt, dass Sicherheitsbehörden in der digitalen Welt "nicht blind und taub" werden. "Aktuell zeigt uns die Diskussion um Telegram eindrücklich: Wir brauchen eine erleichterte Überwachung von Mobiltelefonen und Laptops heute dringender denn je."

Bislang müssten Ermittler zur Überwachung von Geräten wie Laptops und Smartphones deren Nutzer täuschen. Diese müssten zum Beispiel auf einen gefälschten Link klicken, um versteckte Überwachungsprogramme herunterzuladen. Mit der vorgeschlagenen "G 10-Mitwirkungsverordnung" wären Telekommunikationsanbieter verpflichtet worden, den Ermittlern beim unbemerkten Aufspielen der Software auf die Geräte zu helfen.

An den rechtlichen Hürden für eine Überwachung mobiler Endgeräte wäre dabei nicht gerüttelt worden, betonte Strobl. "Mit der Änderung hätten wir den Sicherheitsbehörden keine neuen Pfeile in den Köcher gelegt, sondern lediglich bestehende Pfeile gespitzt."

Neben Baden-Württemberg stimmten dem Landesinnenministerium zufolge am Freitag im Bundesrat aber nur die Landesregierungen von Bayern, Niedersachsen und dem Saarland für den Vorschlag. Mit 21 Stimmen sei die Mehrheit von 35 Stimmen im Gremium klar verfehlt worden.

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