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Neue Corona-Regeln: Berlin schafft Luca-App und Anwesenheitslisten ab


Neue Corona-Regeln
Berlin schafft Luca-App und Anwesenheitslisten ab

Von t-online, ASS

01.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Berlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne): Sie verkündete am Dienstag Änderungen an der Berliner Infektionsschutzverordnung.Vergrößern des BildesBerlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne): Sie verkündete am Dienstag Änderungen an der Berliner Infektionsschutzverordnung. (Quelle: Carsten Koall/dpa-bilder)
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Weil die überlasteten Gesundheitsämter ohnehin kaum noch Kontakte von Corona-Infizierten nachverfolgen können, verzichtet Berlin künftig auf Anwesenheitslisten. Auch in anderen Bereichen gibt es Änderungen.

Angesichts der grassierenden Omikron-Variante hat der Berliner Senat am Dienstag erneut seine Infektionsschutzverordnung angepasst. Neben einzelnen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen fallen andere Regelungen künftig weg.

So entfällt in Berlin ab Samstag die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation für die Bereiche Veranstaltungen, Gastronomie, Beherbergung und Sport komplett. Grund dafür ist laut Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne), dass die Gesundheitsämter Kontaktpersonen von Corona-Infizierten ohnehin nur noch ermitteln, wenn vulnerable Gruppen betroffen sind. Deshalb werde auch der im März auslaufende Vertrag mit den Betreibern der Luca-App nicht verlängert.

Berlin verkürzt Dauer des Genesenenstatus

Zudem setzt der Senat die Beschlüsse der vergangenen Bund-Länder-Runde um und verkürzt die Dauer des Genesenenstatus ab Samstag von sechs auf drei Monate. Der Status gilt ab dem Tag des offiziellen positiven Testergebnisses.

Auch bei den Tests folgt der Senat der Entscheidung der Bund-Länder-Runde. Künftig muss nach einem positiven Schnelltestergebnis kein PCR-Test mehr gemacht werden. Um als Corona-positiv zu gelten, reicht künftig ein Antigentest einer zertifizierten Teststelle. Das Gleiche gilt beim Freitesten nach einer Infektion oder bei einer roten Corona-Warnapp. Auch für den Nachweis einer Infektion beim Arbeitgeber reicht künftig ein Antigentest in einer zertifizierten Teststelle.

Zudem weitet der Senat die 2G plus-Regel auf Friseure und Kosmetikstudios aus. Hier müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test vorlegen. Von der Regel ausgenommen sind geboosterte Personen sowie frisch doppelte Geimpfte oder Genesene (je für drei Monate).

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