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Brüder vor Gericht: Leiche im Koffer nach Bayern geschafft?


Berlin
Brüder vor Gericht: Leiche im Koffer nach Bayern geschafft?

Von dpa
02.03.2022Lesedauer: 3 Min.
Brüder vor GerichtVergrößern des BildesDie beiden Angeklagten sitzen in einem Gerichtssaal des Landgerichts in Berlin-Moabit. (Quelle: Joerg Carstensen/dpa/dpa-bilder)
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Die beiden Männer sollen ihre Schwester getötet haben, weil sie andere Moralvorstellungen hatte als ihre afghanische Familie. Mit der Leiche im Koffer sollen die Brüder dann per Bahn von Berlin nach Bayern gereist sein, um den Körper dort zu verscharren. Bilder aus einer Überwachungskamera eines Berliner Bahnhofs vom Juli 2021 zeigen die Männer, wie sie einen ausgebeulten Koffer durch die Halle bis zum Zug tragen.

Gut sieben Monate später sitzen die beiden am Mittwoch im Saal 700 des Landgerichts Berlin hinter Panzerglas. Leise, teils auf Deutsch machen sie zum Auftakt des Mordprozesses Angaben zu ihren Personalien. Dann schweigen sie.

Die getötete Frau und ihre Brüder - nach eigenen Angaben derzeit 26 und 23 Jahre alt, laut Staatsanwaltschaft 27 und 23 - waren vor einigen Jahren aus Afghanistan nach Deutschland gekommen. Die Anklage wirft den Männern einen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Die Brüder hätten ihre Schwester am 13. Juli 2021 gedrosselt, gewürgt und ihr schließlich die Kehle aufgeschnitten, so Staatsanwältin Antonia Ernst. Die 34-jährige Afghanin - Mutter eines 14 Jahre alten Jungen und eines zehnjährigen Mädchens - ist demnach infolge des Drosselvorganges und des starken Blutverlustes gestorben.

Mehr Details - etwa zu den Hintergründen der Tat oder welche Spuren die Ermittler zu den mutmaßlichen Tätern führten - waren zum Auftakt kein Thema im Gerichtssaal. Erste Zeugen werden erst am zweiten Verhandlungstag an diesem Freitag erwartet.

Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt. Auch zum Prozessauftakt gab es ein großes Medieninteresse. Nachdem das Opfer verschwunden war, gab es umfangreiche Ermittlungen, die schließlich nach Bayern führten. Am 3. August 2021 wurden die Brüder festgenommen und kamen in Untersuchungshaft.

Die Ermittler haben Dutzende Indizien zusammengetragen. Tatort oder Tatwaffe fehlen jedoch. Nach Medienberichten haben die Angeklagten etwa angegeben, sie hätten Sportsachen und Fitnessgeräte im Koffer transportiert.

Vor dem Gericht liegt eine Spurensuche, für die der Vorsitzende Richter Thomas Groß bislang bis zum 12. August Termine geplant hat. Die Kinder des Opfers sind als Nebenkläger beteiligt. Das Jugendamt hat ihnen Anwalt Roland Weber an die Seite gestellt, der ehrenamtlich auch Opferbeauftragter des Landes Berlin ist. "Ich bemühe mich, die beiden durch dieses Strafverfahren zu lotsen und die Belastung so gering wie möglich zu halten", sagte er.

Als gesetzlicher Vertreter der Kinder nahm auch deren Vater teil. Mit ihm war das Opfer als 16-Jährige verheiratet worden. Nach den Ermittlungen hatten sich die Frau von ihm nach Gewaltvorfällen getrennt und sich einem anderen Mann zugewandt.

Die Anwälte der afghanischen Brüder geht von einem "langen und konfliktreichen Prozess" aus, wie Mirko Röder, Sprecher der Verteidigung des jüngeren Beschuldigten, sagte. Aus seiner Sicht ist es angesichts der Beweislage schwierig, den Fall im Sinne der Anklage zu rekonstruieren. Sollte letztlich der Transport des Koffers übrig bleiben, würde es sich aus Sicht Röders lediglich um eine "Störung der Totenruhe" handeln. Dieser Straftatbestand wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Bei Mord geht es um eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Zum Auftakt stellte die Verteidigung drei Beweisanträge. So kann aus ihrer Sicht etwa eine Vernehmung des jüngeren Angeklagten vom vergangenen Juli nicht verwertet werden, weil Ermittler ihn bewusst bei der Ladung zur Vernehmung im Unklaren darüber gelassen haben sollen, dass er nicht mehr als Zeuge gilt, sondern als Beschuldigter.

Zudem kündigte die Verteidigung an, auch die Debatte aufgreifen zu wollen, die nach der Tötung der Afghanin im vergangenen Sommer um den Begriff "Ehrenmord" und die Integration von Flüchtlingen entbrannt war. Sie sieht dadurch eine Vorverurteilung der Angeklagten. Die Rechtsanwälte behielten sich vor, Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und die damalige Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) als Zeugen für den Prozess zu benennen.

Breitenbach hatte sich damals gegen den "Ehrenmord"-Begriff gewandt und vielmehr von "Femizid" sprechen wollen. Damit war sie bei anderen Parteien auf Kritik gestoßen - auch bei Giffey. Morde vermeintlich im Namen der Ehre erregten bereits in der Vergangenheit immer wieder deutschlandweit Aufsehen. Frauenrechtsorganisationen sprechen von zahlreichen derartigen Taten in jedem Jahr.

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