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Weiter Maskenpflicht an Berliner Gerichten


Berlin
Weiter Maskenpflicht an Berliner Gerichten

Von dpa
30.03.2022Lesedauer: 1 Min.
FFP2-MaskeVergrößern des BildesEin Mann hält eine FFP2-Maske in der Hand. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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In Berlin fallen die meisten Corona-Regeln am Freitag weg, an den Strafgerichten auf dem Campus Moabit soll die Maskenpflicht aber weiter bestehen bleiben. Das Tragen einer Maske ist über den 31. März hinaus in den öffentlichen Bereichen des Amtsgerichts Tiergarten, des Landgerichts Berlin, der Staats- und Amtsanwaltschaft sowie dem Verwaltungsgericht weiter erforderlich, teilte das Amtsgericht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die 3G-Regelung für Mitarbeitende sowie Besucher entfalle hingegen entsprechend der neuen Regelungen zum 1. April 2022.

Die Weiterführung der Maskenpflicht werde nach Angaben des Amtsgerichts als erforderlich erachtet, um sowohl die Mitarbeitenden als auch die Besucherinnen und Besucher bestmöglich zu schützen. Dabei sei vor allem ins Gewicht gefallen, dass die Flure in den Dienstgebäuden teilweise sehr eng sind und nicht belüftet werden können. Auch der rege Publikumsverkehr habe bei der Entscheidung eine Rolle gespielt. In den Sitzungssälen und Vernehmungsräumen liege die Entscheidung auch über die Maskenpflicht weiterhin bei den Richtern und Staatsanwälten.

In Berlin gelten von Freitag an nur noch eine Reihe sogenannter Basisschutzmaßnahmen. Das beschloss der Senat am Dienstag bei seiner gemeinsamen Sitzung mit der brandenburgischen Landesregierung in Frankfurt/Oder. Zum Basisschutz zählt etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, Pflegeeinrichtungen und Obdachlosenunterkünften. Dagegen muss beim Einkaufen keine Maske mehr getragen werden. Das Land Berlin übernimmt damit die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Die neue Verordnung soll am Freitag in Kraft treten.

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