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Nebenkosten-Vorauszahlungen: Berliner Mietverein warnt vor Preiserhöhungen


Nebenkosten-Vorauszahlungen
Berliner Mietverein warnt vor Preiserhöhungen

Von dpa
Aktualisiert am 06.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Geld auf einer Nebenkostenabrechnung (Symbolbild). Der Berliner Mieterverein geht davon aus, dass manche Vermieter in diesem Jahr die Vorauszahlungen erhöhen wollen.Vergrößern des BildesGeld auf einer Nebenkostenabrechnung (Symbolbild). Der Berliner Mieterverein geht davon aus, dass manche Vermieter in diesem Jahr die Vorauszahlungen erhöhen wollen. (Quelle: CHROMORANGE/imago-images-bilder)
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Manche Vermieter in Berlin könnten in diesem Jahr erhöhte Nebenkosten-Vorauszahlungen ankündigen. Doch die Durchsetzung wäre so einfach nicht möglich, sagt ein Berliner Verein.

Der Berliner Mieterverein geht davon aus, dass manche Vermieter in der Hauptstadt in diesem Jahr die Nebenkostenvorauszahlungen für ihre Mieter erhöhen werden. "Viele Vermieter sagen jetzt, dass sie es sich bei massiven Nachforderungen nicht erlauben können oder erlauben wollen, in Vorleistung zu gehen", sagte der Geschäftsführer des Mietervereins, Reiner Wild, der Deutschen Presse-Agentur.

Demnach gibt es Fälle, in denen Vermieter die Betriebskosten im Laufe des Jahres anpassen möchten, weil sie neues Gas zu einem deutlich höheren Preis einkaufen müssten. Inwiefern das zulässig sei, müsse im Einzelfall geprüft werden, sagte Wild.

Berliner Verband: Einseitige Erhöhung nur mit korrekter Abrechnung möglich

Anders sieht das der Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin: Eine einseitige Erhöhung während des laufenden Jahres sei rein rechtlich nicht möglich, wie Rechtsexpertin Julia Wagner sagte. "Die Nebenkostenvorauszahlung zu erhöhen geht immer nur im Zusammenhang mit einer Abrechnung." Zudem müssten sich die Nebenkosten tatsächlich erhöht und der Mieter eine Nachzahlung zu leisten haben.

Eine Erhöhung im laufenden Jahr könne jedoch in einigen Fällen sogar sinnvoll sein, wenn von Mieter und Vermieter gemeinsam vereinbart. Für den Mieter kann es demnach von Vorteil sein, die Kosten bereits in der Vorauszahlung zu begleichen und nicht noch zurücklegen zu müssen. "Der Vermieter muss am Ende ohnehin abrechnen, und er kann auch nur das tatsächlich Verbrauchte abrechnen", sagte Wagner.

"Die Preissteigerung aus 2021, die jetzt in den Abrechnungen geltend gemacht werden, sind noch nicht so exorbitant", sagte Wild. Die "Stunde der Wahrheit" für Mieter komme erst mit der Abrechnung 2023.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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