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Darknet | Angeklagter gesteht Verbreitung von Kinderpornografie


Darknet
Angeklagter gesteht Verbreitung von Kinderpornografie

Von dpa
20.01.2023Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Prozess wegen bandenmäßiger Verbreitung von Kinderpornografie hat der Angeklagte am Freitag vor dem Landgericht Bielefeld ein umfassendes Geständnis abgelegt. "Die Tatvorwürfe treffen zu", sagte der 34-Jährige. Er habe gemerkt, dass es große "Scheiße" sei, die er mache und dass da Schicksale dahinterstanden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Mitglied einer Bande Ende Februar 2021 im Darknet zwei Plattformen installiert zu haben, auf denen die Nutzer Bilder und Videos zu schwersten Straftaten austauschen konnten.

Der Bielefelder ist bereits 2013 wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden. Jetzt erklärte er, 2018 erneut das Verlangen gespürt zu haben, solche Dateien zu sammeln. Durch einen Chat im Darknet sei er dann Ende 2021 auf die Idee gekommen, selbst so ein Angebot zu installieren. Die technische Herausforderung habe ihn gereizt und die Anerkennung der User, sagte er zu seiner Motivation.

Der 34-Jährige richtete zwei Chats auf einem Server in der Ukraine ein, die bis zum 5. Januar 2022 abrufbar waren und schwerste Straftaten zeigten. Anfang Januar 2022 will der Angeklagte Skrupel bekommen und den Dienst abgeschaltet haben. Doch im Februar war er - wahrscheinlich durch einen Server-Neustart - wieder erreichbar. Erst am 30. März 2022 wurde der komplette Dienst vom Angeklagten deinstalliert und alle Daten gelöscht.

Diesen äußeren Ablauf bestätigte eine Zeugin vom Bundeskriminalamt, das die Ermittlungen für die Zentrale Anlaufstelle für Cyberkriminalität durchführte. Zeugen sollen auch zu den pädophilen Neigungen des Angeklagten aussagen. Dazu wollte der 34-Jährige im Prozess, der am 26. Januar fortgesetzt wird, nichts sagen.

Der Angeklagte aus Bielefeld geriet durch Hinweise aus den USA in den Fokus der Ermittler. Zunächst übernahm die bayerische Stelle für Cyberkriminalität die Sache und leitete sie dann an die Zentralstelle für Cyberkriminalität bei der Staatsanwaltschaft Köln weiter.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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