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Bielefeld: Erzieherinnen sollen Kind in dunklem Flur zurückgelassen haben


Anklage der Staatsanwaltschaft
Erzieherinnen sollen Kind in dunklem Flur zurückgelassen haben

Von dpa
Aktualisiert am 08.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Gummistiefel in einer Kindertagesstätte (Symbolbild): Weil sie ein weinendes Kind in einem unbeleuchteten Flur zurückgelassen haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld zwei Erzieherinnen angeklagt.Vergrößern des BildesGummistiefel in einer Kindertagesstätte (Symbolbild): Weil sie ein weinendes Kind in einem unbeleuchteten Flur zurückgelassen haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld zwei Erzieherinnen angeklagt. (Quelle: Gentsch/dpa-bilder)
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Weil sie ein weinendes Kind in einem unbeleuchteten Flur zurückgelassen haben sollen, sind in Bielefeld zwei Erzieherinnen wegen Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt.

Zwei Frauen im Alter von 47 und 50 Jahren wirft die Staatsanwaltschaft in Bielefeld vor, einem vierjährigen Jungen seelische Qualen zugemutet zu haben. Der Junge soll wegen ihnen starke Ängste erlitten haben, weil sie ihn alleine in einem unbeleuchteten Flur zurückgelassen haben sollen. Das sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Bielefeld.

Er solle aufhören zu weinen, sonst werde er in den Flur geschickt, soll die Jüngere demnach bei dem angeklagten Vorfall im November vergangenen Jahres angekündigt haben. Weil er nicht stoppte, soll die Ältere den Jungen dann an die Hand genommen und in den Flur gezogen haben. Daraufhin soll sie die Tür geschlossen haben, so dass der Junge eine halbe Stunde lang in dem unbeleuchteten Raum zurückbleiben musste.

Erzieherinnen schweigen

Dem Vorschlag einer weiteren Mitarbeiterin, den Jungen stattdessen ins Bett zu schicken, sollen die angeklagten Erzieherinnen nicht nachgekommen sein. Die Erzieherinnen haben bislang zu den Vorwürfen gegenüber den Ermittlern keine Stellung genommen.

Der Vorfall ist beim Strafrichter, nicht beim Schöffengericht des Amtsgerichts angeklagt. Diesen Weg wählt der Staatsanwalt in Fällen, in denen er davon ausgeht, dass eine mögliche Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahre hinausgehen wird.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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