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Bonn: Mann für Nazi-Symbole auf Rucksack verurteilt


Hakenkreuz und SS-Runen
Mann aus Bonn für Nazi-Symbole auf Rucksack verurteilt

Von t-online
24.10.2019Lesedauer: 2 Min.
Das Amtsgericht in Bonn: Hier wurde der 38-jährige Rucksackträger verurteilt.Vergrößern des BildesDas Amtsgericht in Bonn: Hier wurde der 38-jährige Rucksackträger verurteilt. (Quelle: bonn-sequenz/imago-images-bilder)
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Weil er verbotene Nazi-Symbole auf seinem Rucksack trug und diese nicht entfernen wollte, ist ein 38-Jähriger vom Bonner Amtsgericht verurteilt worden.

Ein 38-Jähriger aus Bonn ist vom Amtsgericht verurteilt worden, weil er ein Hakenkreuz und zwei große SS-Runen, die auf seinen Rucksack aufgemalt waren, nicht entfernen wollte.

Aufgefallen war er bereits am 25. Januar dieses Jahres. Eine Polizeistreife entdeckte den Rucksack gegen 10 Uhr im Hochbeet in der Nähe des Stadthauses.

Der 38-Jährige hielt sich an besagter Stelle mit Freunden auf und wurde von den Beamten aufgefordert, die Symbole unkenntlich zu machen. Der Mann war jedoch der Meinung, dass die doch keinem auffallen würden und war eher weniger kooperativ. Doch erstmal blieb es bei einer Verwarnung.

Gleich zwei Mal erwischt

Vier Stunden später trafen die Beamten den 38-Jährigen nochmal. Diesmal in der Münsterstraße. Und obwohl der Begleiter des Mannes ihm noch seinen Filzstift angeboten hatte, um die Symbole zu übermalen, lief der 38-Jährige weiterhin mit den verbotenen Symbolen auf dem Rucksack herum.

Dem folgte schließlich eine Strafanzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und ein Prozess vorm Bonner Amtsgericht.

38-Jähriger bereits vorbestraft

Vor Gericht gab der Angeklagte sich am Mittwoch vergesslich: Er habe die Zeichen vor Jahrzehnten aufgebracht und sie schlicht vergessen, behauptete er. Der 38-Jährige beteuerte zudem, den Rucksack mittlerweile entsorgt zu haben. Auch der Polizist, der den Mann zweimal erwischt hatte, konnte als Zeuge für den Rucksackträger aussagen und bestätigen, dass die Symbole beim dritten Wiedersehen nicht mehr erkennbar waren.


Doch die Vorstrafen des Mannes und das zu späte Handeln brachten die Amtsrichterin schließlich dazu, dem Mann eine Strafe von vier Monaten Haft mit Bewährung auszusprechen. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 300 Euro Geldbuße an eine Kinderheil-Stiftung der Uniklinik Bonn erbringen.

Verwendete Quellen
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