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Clan-Größe darf weiterhin nicht nach Deutschland einreisen


2019 abgeschoben
Clan-Größe darf weiterhin nicht nach Deutschland einreisen

Von t-online, stk

31.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Flugzeug hinter Stacheldraht (Symbolfoto): Für den Verurteilten gibt es vorerst keine Einreisegenehmigung.Vergrößern des BildesFlugzeug hinter Stacheldraht (Symbolfoto): Für den Verurteilten gibt es vorerst keine Einreisegenehmigung. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt)
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Das Verwaltungsgericht Bremen hat entschieden – und das dürfte die Clan-Größe Ibrahim M. gar nicht schmecken. Er darf Deutschland weiterhin nicht betreten.

Es war eine spektakuläre Aktion mitten in der Nacht: Im Juli 2019 stürmten Einsatzkräfte eines Sonderkommandos die Wohnung des Bremer Clan-Chefs Ibrahim M. Sie fesselten ihn, verbanden ihm die Augen und setzten ihn ein Flugzeug Richtung Libanon. Erst vor Ort, am Flughafen in Beirut, erfuhr der damals 46-Jährige von seiner Abschiebung. Dort lebt er bis heute – und wird Deutschland trotz mehrerer Klagen zunächst nicht wieder betreten dürfen.

Wie das Verwaltungsgericht Bremen entschied, bleibt das auf sieben Jahre beschränkte Einreiseverbot nach Deutschland weiter bestehen. Als Hauptgrund nannten die Richter die fortbestehende Gefahr, die von M. ausgehe. Im Beschluss heißt es unter anderem, dass eine "ernsthafte, nicht nur entfernte Möglichkeit" bestehe, dass "der Antragsteller nach der Haftentlassung erneut Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungskriminalität" begehen werde.

M. wurde in Deutschland 19 Mal verurteilt

Das Verwaltungsgericht hatte M. im Juli 2021 ein Einreise- und Aufenthaltsverbot ausgesprochen. M. hatte daraufhin Einspruch gegen den Entscheid eingelegt. Seine Anwälte argumentierten unter anderem, seine in Deutschland lebende Frau sowie die beiden gemeinsamen Kinder würden sehr unter seiner Abwesenheit leiden.

Das Gericht dazu: "Die Kammer vermag nicht zu erkennen, dass (die) Frau nicht in der Lage sein könnte, ihre Kinder – wie auch in den vergangenen 3,5 Jahren – allein zu versorgen und zu erziehen."

Als möglichen letzten Schritt könnte M. nun eine Verfassungsbeschwerde einreichen – davon sei dem Verwaltungsgericht jedoch nichts bekannt, berichtet "buten un binnen". M. wurde in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes und bandenmäßigen Drogenhandels. Zuletzt saß er eine sechsjährige Haftstrafe ab.

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