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Vergewaltigung im Bremer Bürgerpark – Prozess startet


22-Jähriger angeklagt
Mutmaßliche Vergewaltigung im Bürgerpark – Prozess startet

Von t-online, stk

24.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Bürgerpark in Bremen (Archivfoto): Der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter beginnt Anfang März.Vergrößern des BildesBürgerpark in Bremen (Archivfoto): Der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter beginnt Anfang März. (Quelle: IMAGO/nph)
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Entsetzen in Bremen: Ein Mann vergewaltigt eine Frau beim Joggen, danach flieht er unerkannt. Jetzt wird einem 22-Jährigen der Prozess gemacht.

Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 41-jährigen Frau in Bremen muss sich der mutmaßliche Täter ab kommender Woche vor dem Landgericht Bremen verantworten. Das teilte Sprecher Jan Stegemann am Freitag mit.

Die Hauptverhandlung gegen den 22-jährigen Angeklagten findet demnach am Donnerstag, 2. März, ab 9 Uhr statt. Laut der Vorwürfe hatte der Mann die 41-Jährige gegen 19.45 Uhr im Bürgerpark angegriffen, festgehalten und zu Boden gebracht. Dann soll er sie "in sexueller Art und Weise berührt" haben.

Die Bremer Polizei schilderte einen Tag nach der Tat am 17. Mai 2022 das Geschehen so: Die Frau joggte entlang einer Brücke in der Nähe des Wätjenhauses, als sich der Täter ihr in den Weg stellte und sie "gewaltsam zu Boden" rang. Dann soll es zur Vergewaltigung gekommen sein. Erst als ein älteres Ehepaar auf das Geschehen aufmerksam wurde, ließ der Mann von der Joggerin ab und flüchtete zunächst unerkannt.

Haftrichter sieht Wiederholungsgefahr

Ein DNA-Abgleich überführte den Verdächtigen im September vergangenen Jahres, ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei überwältigte den Mann letztlich und nahm ihn fest. Noch am selben Tag erließ ein Richter einen Haftbefehl gegen den damals 21-Jährigen, er kam in Untersuchungshaft. Als Grund nannte der Richter damals, es bestehe Wiederholungsgefahr.

Von den Beamten hatte es damals geheißen, der Mann sei ebenfalls verdächtig, eine 17-Jährige im Stadtteil Oslebshausen vergewaltigt zu haben. Zur mutmaßlichen Tat war es demnach bereits im Mai 2022 gekommen. Angeklagt ist diese Tat laut Sprecher nicht.

Dem Mann drohen bei einer Verurteilung laut Strafgesetzbuch (StGB) mindestens zwei Jahre Haft. Die Höchststrafe liegt bei zehn Jahren Gefängnis.

Verwendete Quellen
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