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Urteil: Senator darf von Hells-Angels-Bordell sprechen


Bremen
Urteil: Senator darf von Hells-Angels-Bordell sprechen

Von dpa
01.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Mäurer darf weiter von Hells-Angels-Bordell sprechenVergrößern des BildesUlrich Mäurer (SPD), Innensenator von Bremen. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/Archiv/dpa-bilder)
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Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) darf weiterhin behaupten, dass ein Bordell in der Hansestadt von der Rockergruppe Hells Angels beziehungsweise deren Präsidenten betrieben wird. Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) wies eine entsprechende Unterlassungsklage der Betreibergesellschaft des Bordells und einer ihrer Gesellschafterinnen in zweiter Instanz zurück, wie das OVG am Dienstag mitteilte.

Anders als das Verwaltungsgericht stufte das Oberverwaltungsgericht aber in seinem Beschluss vom 31. Mai die Äußerungen Mäurers nicht als eine dem "Beweis zugängliche und voraussichtlich wahre Tatsachenbehauptung" ein, sondern lediglich als Werturteil und Meinungsäußerung des Senators (AZ 1B 150/21).

Die Frage, ob die der Betreibergesellschaft genehmigte Prostitutionsstätte letztlich von den in Bremen verbotenen Hells Angels betrieben werde, könne nur im Wege der juristischen Einordnung unter eine Rechtsnorm beantwortet werden. Die Äußerung des Senators sei aber nicht unverhältnismäßig und genüge den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Einhaltung des Sachlichkeitsgebotes. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

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