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Bremen: Neue Grabstelle für Wohnungslose geplant


Spendenaufruf
Zweite Grabstelle für Wohnungslose soll entstehen

Von t-online, bho

21.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Grabkerzen auf einem Grab: In Bremen soll eine zweite Grabstelle für obdachlose Menschen entstehen.Vergrößern des BildesGrabkerzen auf einem Grab: In Bremen soll eine zweite Grabstelle für obdachlose Menschen entstehen. (Quelle: imagebroker/begsteiger/Symbolbild/imago-images-bilder)
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Auf dem Bremer Wall-Friedhof soll künftig eine zweite Grabstelle für verstorbene Wohnungslose entstehen. Sie soll Platz für mindestens 64 Urnengräber bieten. Die bisherige Grabstätte ist fast komplett belegt.

Die Wohnungslosenhilfe des Vereins Innere Mission sammelt derzeit Spenden, um eine zweite Grabstelle für Wohnungslose zu schaffen. Das ist nötig geworden, weil die derzeitige letzte Ruhestätte für obdachlose Menschen mittlerweile zu zwei Dritteln belegt ist. Dort waren im Jahr 2012 96 Urnengrabplätze geschaffen worden. Der Verein teilt mit: "Nun wird es Zeit, eine weitere Grabstelle vorzubereiten, damit Weggefährt*innen und Angehörige in aller Würde von den verstorbenen Wohnungslosen Abschied nehmen können."

Die neue Grabstelle soll mindestens 64 Urnenplätze umfassen und ist damit deutlich kleiner als die bisherige Grabstelle. Gegenüber dem "Weserkurier" sagte die Bereichsleiterin Wohnungslosenhilfe des Vereins Innere Mission, Katharina Kähler, dass sich der Verein bereits jetzt nach neuen Möglichkeiten umsieht.

Grabstelle auf dem Wall-Friedhof in Bremen kostet zirka 25.000 Euro

Die Kosten für eine Grabstelle belaufen sich auf zirka 25.000 Euro. Diese muss der Verein selbst aufwenden, um die Grabstelle zu schaffen. Um das Ziel zu erreichen, bittet die Innere Mission jetzt um Unterstützung und sammelt Spenden.

Wenn die Summe zusammengekommen ist, könnte die Grabstelle ab 2023 für Beerdigungen zur Verfügung stehen, heißt es im "Weserkurier". Dort könnten dann in Bremen wohnungs- oder obdachlose Menschen beerdigt werden, die vom Verein Innere Mission betreut wurden oder in einer der Wohneinrichtungen des diakonischen Trägers gelebt haben. Die Grabstelle besteht dann für 25 Jahre.

Verwendete Quellen
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