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Millionendiebstahl: Nach erstem Urteil bleiben viele Fragen


Bremen
Millionendiebstahl: Nach erstem Urteil bleiben viele Fragen

Von dpa
25.05.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Von der mutmaßlichen Haupttäterin eines spektakulären Millionendiebstahls in Bremen fehlt derzeit jede Spur. "Man weiß weder wo sie ist noch ob sie am Leben ist", sagte der Sprecher des Landgerichts am Mittwoch. Die Beschuldigte soll im Mai 2021 knapp 8,2 Millionen Euro von einem Geldtransportunternehmen gestohlen haben. Die Behörden gehen davon aus, dass größere kriminelle Strukturen hinter der Tat stecken und das Geld zunächst in die Türkei gebracht wurde.

Eine Gehilfin der mutmaßlichen Haupttäterin war am Dienstag vor dem Landgericht Bremen wegen Beihilfe zum Diebstahl in einem besonders schweren Fall zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Kammer zufolge hat die 25-Jährige geholfen, die knapp 8,2 Millionen Euro zu stehlen. Während des Prozesses äußerte sich die Frau nicht zu der Tat.

Als Hauptbeweismittel wertete die Kammer abgehörte Telefonate, in denen die 25-Jährige auch mit der mutmaßlichen Haupttäterin sprach. Die Ermittler erfuhren darüber sogar, in welchem Hotelzimmer in der Türkei die gesuchte Haupttäterin war, wie der Gerichtssprecher berichtete. Ihm zufolge konnten die Ermittler aber nichts tun, da der Antrag auf Rechtshilfe an türkische Behörden im Sande verlief. "Nun hat sich die Spur verloren", sagte der Gerichtssprecher. Die verurteilte Gehilfin sei eine Randfigur.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer für die 25-Jährige eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert - wegen Beihilfe zum Diebstahl in einem besonders schweren Fall. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch, da die abgehörten Telefonate nicht als Beweismittel genutzt werden dürften. Falls die Kammer sich auf die Telefonate stütze, solle die Frau wegen Beihilfe zu einem Diebstahl verurteilt werden, so die Verteidigung. Dann sei eine Bewährungsstrafe angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.

Nach den Ermittlungen soll eine Angestellte des Geldtransportunternehmen am Tag vor dem Pfingstwochenende 2021 das Geld abgepackt und in einem Rollcontainer aus der Firma gebracht haben. Dort wurde das Geld in einen gemieteten Minibus geladen.

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