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Dortmund: Waffenverbotszonen an drei NRW-Bahnhöfen


Zu viele Vorfälle
Waffenverbotszonen am Bahnhof in drei NRW-Städten

Von dpa
Aktualisiert am 16.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Waffenverbotszonenschild vor einer Polizeiwache in der Düsseldorfer Altstadt (Archivbild): An mehreren Bahnhöfen in NRW werden weitere Waffenverbotszonen eingerichtet.Vergrößern des BildesEin Waffenverbotszonenschild vor einer Polizeiwache in der Düsseldorfer Altstadt (Archivbild): An mehreren Bahnhöfen in NRW werden weitere Waffenverbotszonen eingerichtet. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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Die Bundespolizei sieht an mehreren Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen Handlungsbedarf wegen Kriminalität und Waffengewalt – unter anderem in Dortmund wurden nun temporäre Waffenverbotszonen eingerichtet.

An den Hauptbahnhöfen in Bochum, Gelsenkirchen und Dortmund gelten von diesem Mittwoch an für fünf Tage besonders scharfe Vorschriften zum Mitführen von Waffen. Wegen der sich zuletzt häufenden Verstöße und Vorfälle mit gefährlichen Gegenständen an mehreren NRW-Bahnhöfen werden dort temporäre Waffenverbotszonen eingerichtet, kündigte die Bundespolizei an.

Gerade Delikte mit Messern führten immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen, begründeten die Beamten. Einsatzkräfte stellten zuletzt vermehrt das Mitführen von Hieb- und Stichwaffen, Schreckschusswaffen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie entsprechende Delikte fest. Sogar eine Axt war bei Kontrollen gefunden worden.

Gewaltdelikte in NRW gleichbleibend trotz weniger Mobilität

Trotz der Corona-Maßnahmen und zurückgehender Fahrgastzahlen im Nah- und Fernverkehr der Bahn habe die Bundespolizei "keinen nennenswerten Rückgang von Gewaltdelikten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen" an den drei Ruhrgebietsbahnhöfen registriert, hieß es zur Begründung.

Bei Verstößen in den Waffenverbotszonen drohen neben Platzverweisen auch Bahnhofsverbote, Beförderungsausschlüsse oder Zwangsgelder. Vermehrte Kontrollen in den entsprechenden Bereichen sollen von Mittwoch bis zum kommenden Montag täglich zwischen 13.00 Uhr und 6.00 Uhr am nächsten Morgen stattfinden.

Temporäre Waffenverbotszonen dürfen bei entsprechender Begründung im Rahmen von Allgemeinverfügungen eingerichtet werden. Die Bundespolizei sowie weitere Unterstützungskräfte dürfen dann auch ohne konkrete Verdachtsmomente Menschen kontrollieren. Zuletzt waren vor einigen Wochen an kritischen Punkten in Düsseldorf und Köln solche Waffenverbotszonen eingerichtet worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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