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Dresden: Keine Gesinnungsprüfung für Beamte mit AfD-Parteibuch


Trotz gesichertem Rechtsextremismus
Keine Gesinnungsprüfung für Beamte mit AfD-Parteibuch

Von t-online
07.05.2025 - 01:53 UhrLesedauer: 1 Min.
Sachsens Innenminister Armin SchusterVergrößern des Bildes
Armin Schuster (Archivbild): Der CDU-Politiker und Innenminister von Sachsen begründete seine Haltung damit, dass Dienstherren aus gutem Grund die Parteimitgliedschaft ihrer Beschäftigten nicht kennen würden. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-bilder)
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Sachsens Innenminister lehnt pauschale Konsequenzen für Beamte mit AfD-Parteibuch trotz Einstufung als rechtsextremistisch ab. Seine Begründung verwundert.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat klare Worte gefunden: Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch wird es in seinem Bundesland keine automatischen Konsequenzen für Beamte mit AfD-Parteibuch geben. "Eine anlasslose Gesinnungsprüfung oder einen neuen Radikalenerlass wird es in Sachsen nicht geben", sagte Schuster der Zeitung "taz".

Der CDU-Politiker begründete seine Haltung damit, dass Dienstherren aus gutem Grund die Parteimitgliedschaft ihrer Beschäftigten nicht kennen würden. "Das sollte auch so bleiben", betonte er im Interview.

Bloße Mitgliedschaft nicht ausreichend für Dienstvergehen

Anders sieht es jedoch für Beamte aus, die einen sicherheitsrelevanten Posten anstreben. "Dann gibt es schon heute eine Überprüfung – und für Mitglieder einer extremistischen Partei ist das ein Problem", erklärte Schuster. Für die Mehrheit der Beamten sei aber eine bloße Mitgliedschaft nicht ausreichend, um ein Dienstvergehen anzunehmen.

Darüber hinaus positionierte sich der sächsische Innenminister gegen ein AfD-Verbotsverfahren. Er gab zu bedenken, dass die Anforderungen für ein Verbot deutlich höher liegen als für eine Einstufung durch den Verfassungsschutz. "Ich kann deshalb den Furor nicht nachvollziehen, mit dem viele jetzt ein Verbotsverfahren fordern", sagte der CDU-Politiker.

Für ein erfolgreiches Verbot durch das Bundesverfassungsgericht müsse ein kämpferisch-aggressives Vorgehen der Partei nachgewiesen werden. Dies lasse sich nach Schusters Einschätzung bisher nicht ohne Weiteres belegen. Der Verfassungsschutz hatte am vergangenen Freitag die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Partei hat gegen diese Entscheidung inzwischen Klage eingereicht.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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