Sachsen steht vor weiteren Corona-EinschrÀnkungen
Die Corona-Pandemie droht in Sachsen aus dem Ruder zu laufen. Der Freistaat reagiert mit weitreichenden BeschrÀnkungen und hofft, bis Weihnachten den verhÀngnisvollen Trend bei Neuinfektionen zu stoppen.
Sachsen will angesichts rasant steigender Corona-Zahlen vom kommenden Montag an weite Teile des öffentlichen Lebens einschrĂ€nken. Das teilte die Regierung am Freitagabend noch vor einer abschlieĂenden Kabinettssitzung mit. SchlieĂen mĂŒssen alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bibliotheken, Bars, Clubs und Diskotheken. Das gleiche gilt fĂŒr WeihnachtsmĂ€rkte. Die Beherbergung von Touristen ist untersagt. Die Gastronomie soll mit der 2G-Regel (geimpft/genesen) bis 20 Uhr öffnen dĂŒrfen. Die EinschrĂ€nkungen gelten zunĂ€chst bis zum 12. Dezember.
Auch GroĂveranstaltungen, Feste und Messen werden untersagt, ebenso touristische Bahn- und Busfahrten. Tanz-, Musik- und Kunstschulen dĂŒrfen genau wie Volkshochschulen nicht unterrichten. Eine Ausnahme sind Angebote fĂŒr Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. FĂŒr Zugang zum Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. FĂŒr Hotspot-Regionen mit einer Inzidenz ĂŒber 1000 gilt ab 22 Uhr eine Ausgangssperre fĂŒr Ungeimpfte. Zudem soll ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum verfĂŒgt werden.
Kretschmer: "Niedrige Impfquote ist der eigentliche Grund fĂŒr diese Situation"
Die MaĂnahmen seien "schwer, aber notwendig", sagte MinisterprĂ€sident Michael Kretschmer (CDU). Mit diesem "Wellenbrecher" wolle man erreichen, dass die tĂ€glich steigenden Infektionszahlen sinken, die GesundheitsĂ€mter wieder Kontakte nachverfolgen können und die KrankenhĂ€user nicht ĂŒberlaufen. Ob man das mit den MaĂnahmen erreichen könne, sei aber unklar: "Die niedrige Impfquote ist der eigentliche Grund fĂŒr diese Situation." Man wende 2G und 3G dort an, wo es möglich ist. "Deshalb ist das auch kein Lockdown." Sachsen registrierte am Freitag binnen 24 Stunden 7791 Neuinfektionen.
Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben geöffnet. Kitas sowie Grund- und Förderschulen mĂŒssen jedoch bis einschlieĂlich der Weihnachtsferien in den eingeschrĂ€nkten Regelbetrieb gehen. Das bedeutet die strikte Trennung der Gruppen und feste Bezugspersonen, um eventuelle Infektionsketten kurz und nachvollziehbar zu halten. Zudem wird bis Weihnachten die Schulbesuchspflicht ausgesetzt
2G auch im Einzelhandel â in SupermĂ€rkte, Drogerien und Apotheken aber nicht
Im Einzelhandel gibt es fĂŒr GeschĂ€fte der Grundversorgung keine EinschrĂ€nkungen, also fĂŒr SupermĂ€rkte, Drogerien oder Apotheken. Bei allen anderen gilt die 2G-Regel. Nur Geimpfte und Getestete haben Zutritt. Das trifft auch fĂŒr den Friseurbesuch zu. Alle anderen LĂ€den mit körpernahen Dienstleistungen bleiben geschlossen.
Profisport ist ohne Zuschauer möglich, auf den FuĂball kommen also wieder Geisterspiele zu. Fitnessstudios bleiben zu. Kirchen und Religionsgemeinschaften können unter der MaĂgabe von 3G zusammenkommen. Das trifft auch fĂŒr Versammlungen zu, sie dĂŒrfen aber nur bis zu 10 Teilnehmer haben und mĂŒssen an festen Orten stattfinden.