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Sachsen und Thüringen: "Weihnachtsfrieden" für Steuerzahler


Erfurt
Sachsen und Thüringen: "Weihnachtsfrieden" für Steuerzahler

Von dpa
19.12.2021Lesedauer: 1 Min.
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Die Steuerzahler in Thüringen und Sachsen können sich auch in diesem Jahr wieder über den sogenannten "Weihnachtsfrieden" freuen. In Thüringen gilt dieser vom 22. bis zum 26. Dezember, in Sachsen vom 23. Dezember bis zum 1. Januar 2022, wie die Finanzministerien der beiden Länder ankündigten. Dagegen gibt es in Sachsen-Anhalt keine derartige Regelung, wie eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte.

Den Ministerien in Erfurt und Dresden zufolge bedeutet das, dass die Finanzämter in den genannten Zeiträumen keine Zwangsgelder androhen oder festsetzen, keine Steuern oder Abgaben anmahnen, keine Außenprüfungen vornehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Selbst bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren würden die Finanzämter sehr zurückhaltend agieren, so das Thüringer Ministerium.

Ausnahmen sind möglich, um zum Beispiel Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide, die gegebenenfalls auch Zahlungsaufforderungen enthalten, werden wie schon im Vorjahr auch in der Zeit des "Weihnachtsfriedens" versandt.

Einige Kommunen haben ebenfalls einen "Weihnachtsfrieden" ausgerufen. So werden in Halle vom 20. Dezember bis zum 2. Januar keine Bußgeld- oder Kostenbescheide, Verwarngelder, Zeugenfragebögen und Anhörungen versandt. Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren oder Parkverstöße würden im genannten Zeitraum weiterhin geahndet.

In Chemnitz wird vom 23. Dezember bis zum 1. Januar grundsätzlich auf die Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen verzichtet. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung droht. Bereits seit dem 18. Dezember werden von Leipzigs Ordnungsamt keine schriftlichen Verwarnungen, Anhörungen sowie Bußgeld- und Kostenbescheide verschickt. Die Regelung gilt bis zum 26. Dezember.

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