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Justizministerin lässt Vorgehen in Causa Jens Maier offen


Dresden
Justizministerin lässt Vorgehen in Causa Jens Maier offen

Von dpa
08.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Sachsens Justizministerin Katja MeierVergrößern des BildesSachsens Justizministerin Katja Meier nimmt an einer Kabinettspressekonferenz teil. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Die Debatte um eine mögliche Rückkehr des umstrittenen AfD-Politikers Jens Maier ins Richteramt geht weiter. Justizministerin Katja Meier (Grüne) ließ das Vorgehen ihres Hauses am Dienstag offen und verwies auf personalrechtliche Fragen. Allerdings stellte sie klar, dass man sich beim weiteren Vorgehen keine Denkverbote auferlegen, sondern alle denkbaren Möglichkeiten ausschöpfen wolle. Sie spielte damit auf die Möglichkeit disziplinarischer Maßnahmen oder einer Richteranklage an. Unterdessen wächst die Kritik von Verbänden und aus Parteien.

Der Ministerin zufolge hat Maier bei einer Rückkehr in die sächsische Justiz einen Anspruch auf die gleiche Besoldung - in diesem Fall auf die Besoldungsstufe R 1 - , aber nicht auf die gleiche Stelle. Maier war bis zum Einzug in den Bundestag 2017 am Landgericht Dresden tätig. Bis Mitte März muss ihm nun eine Stelle zugewiesen werden. Er wird vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft.

Der Zentralrat der Juden kritisierte die Haltung des sächsischen Justizministeriums am Dienstag scharf. "Es erscheint mir, als seien hier die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft", sagte der Präsident der Zentralrats der Juden, Josef Schuster, der Zeitung "taz". Die Rechtsauffassung von Justizministerin Meier sei "wenig verständlich" und "beschämend". "Es ist für mich völlig inakzeptabel, wie eine Person, die nach Auffassung des Verfassungsschutzes rechtsextremistisch einzustufen ist und gegen das Grundgesetz agiert, als Richter eingesetzt werden kann", sagte Schuster.

Voraussetzung für das Richteramt sei das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes, argumentierte Schuster. "Ich sehe in keiner Weise, wie dies bei einem Rechtsextremisten möglich sein soll. Damit liegen bei Jens Maier nach meiner Überzeugung die erforderlichen Voraussetzungen für eine Befähigung zum Richter nicht vor." Zuletzt hatte sich auch das Internationale Auschwitz Komitee entschieden gegen eine Rückkehr des früheren AfD-Abgeordneten gewandt.

Im Landtag wird derzeit auch die Möglichkeit einer Richteranklage ausgelotet. Mit einer solchen Anklage kann das Parlament beim Bundesverfassungsgericht die Versetzung eines Richters in ein anderes Amt oder in den Ruhestand oder gar seine Entlassung beantragen. Für diesen Schritt ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nötig.

Es wäre ein "unerträglicher Zustand, wenn ein Rechtsextremist auf einer Richterbank Recht spricht", erneuerte Grünen-Politiker Valentin Lippmann am Dienstag seine Haltung. Der Landtag sei in der Verantwortung zu prüfen, erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland das Instrument der Richteranklage zu nutzen. Das Verfahren sei enorm schwierig und habe hohe verfassungsrechtliche Hürden, umso mehr verlange es eine intensive Prüfung.

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