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Juwelendiebstahl-Prozess: Angeklagter soll Alibi haben


Dresden
Juwelendiebstahl-Prozess: Angeklagter soll Alibi haben

Von dpa
12.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Justitia in UlmVergrößern des BildesVor dem Landgericht in Ulm hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. (Quelle: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Einer der wegen des Juwelendiebstahls aus dem Historischen Grünen Gewölbe in Dresden Angeklagten soll ein Alibi haben. Die Verteidiger erklärten am Dienstag bei der Verhandlung am Landgericht, dass ihr Mandant am frühen Morgen des 25. November 2019 in der Notaufnahme einer Berliner Klinik behandelt worden sei. Ein ärztlicher Befund sei um 2.42 Uhr ausgedruckt worden. Ihr Mandant könne daher nicht an der Tat mitgewirkt haben. Ein Foto, das ihn in der Notaufnahme zeige, sei erst im Dezember 2021 von den Ermittlern auf dem Handy von dessen Freundin gefunden worden.

Seit Ende Februar müssen sich im Zusammenhang mit dem Coup insgesamt sechs junge Männer zwischen 23 und 28 Jahren wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung verantworten. Die Deutschen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie sollen aus dem berühmten Museum 21 Schmuckstücke mit insgesamt 4300 Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro gestohlen und zudem über einer Million Euro Sachschäden hinterlassen haben.

Ihnen wird auch vorgeworfen, einen Stromkasten im Pegelhaus der Augustusbrücke sowie in der Tiefgarage eines Wohnhauses nordwestlich der Altstadt ein Fluchtauto angezündet zu haben. Den Brand an der Brücke hat eine 31-Jährige gesehen und die Feuerwehr alarmiert. Gegen 5.00 Uhr sei ihr zunächst ein Kombi auf dem Fußweg der Brücke entgegengerast, erzählte sie als Zeugin vor Gericht. Sie habe schon ihr Handy in der Hand gehabt, um die Polizei zu rufen, als sie das Feuer im Pegelhaus bemerkte - und dann erst die Feuerwehr gerufen.

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