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Treffen nur zu zehnt: Strengere Beschränkungen in NRW


Düsseldorf
Treffen nur zu zehnt: Strengere Beschränkungen in NRW

Von dpa
27.12.2021Lesedauer: 2 Min.
ImpfungVergrößern des BildesEine Impfspritze liegt in einer medizinischen Schale. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Kurz vor dem Jahreswechsel treten in Nordrhein-Westfalen ab Dienstag strengere Corona-Auflagen in Kraft. Die Beschränkungen treffen jetzt auch geimpfte und genesene Menschen. So sind private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt - eine Begrenzung der Anzahl von Hausständen gibt es nicht. NRW setzt damit die jüngsten gemeinsamen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern um.

Von den Kontaktbeschränkungen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahre ausgenommen. Innerhalb des eigenen Hausstands gelten keine Personenbegrenzungen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten wieder die strengeren Auflagen. Dann dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Große Partys wird es zu Silvester auch dieses Jahr nicht geben. In der Silvesternacht sind Ansammlungen, die über die ab Dienstag geltenden Personengrenzen hinausgehen, auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester ist bundesweit bereits verboten. Auch Clubs und Diskotheken sind in NRW bereits geschlossen. Öffentliche Tanzveranstaltungen sowie private Tanz- und Discopartys sind ebenfalls untersagt.

Großveranstaltungen sind ab Dienstag nur noch ohne Zuschauer erlaubt. Bei anderen Veranstaltungen wird die Zahl der Zuschauer auf höchstens 750 abgesenkt. Wegen der Sorge vor der Ausbreitung der Omikron-Variante werden auch Masken- und Testpflicht im Freizeitbereich verschärft. Der Mund-Nasen-Schutz muss nun auch bei Versammlungen mit mehr als 750 Personen im Freien getragen werden.

Da beim Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden können, müssen Immunisierte dort nun einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Darüber hinaus gilt diese 2G-plus-Vorschrift auch für weitere Einrichtungen und Angebote, darunter für das Singen im Chor ohne Maske.

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