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Kutschaty fordert Eingreifen von Wüst in Impfpflicht-Debatte


Düsseldorf
Kutschaty fordert Eingreifen von Wüst in Impfpflicht-Debatte

Von dpa
08.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Thomas KutschatyVergrößern des BildesThomas Kutschaty, Nordrhein-Westfalens SPD-Landtagsfraktionschef. (Quelle: Malte Krudewig/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der nordrhein-westfälische Oppositionsführer Thomas Kutschaty hat Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) aufgefordert, die Unionsländer bei der Umsetzung der Corona-Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal auf Linie zu bringen. Als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) müsse Wüst seine Unionsländer jetzt "zusammentrommeln, damit das umgesetzt werden kann, was gemeinsam beschlossen worden ist", sagte der SPD-Landtagsfraktionschef am Dienstag in Düsseldorf.

Kutschaty kritisierte Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) für die angekündigte vorübergehende Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. "Ich weiß nicht, welche neuen Erkenntnisse Herr Söder jetzt hat, die er vor wenigen Wochen nicht hatte, als er der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Bundesrat selbst zugestimmt hat."

Die Impfpflicht sei eine anspruchsvolle Herausforderung, aber auch "ein großer gesellschaftlicher Konsens", sagte Kutschaty. Denn es sei ganz entscheidend, dort die gefährdeten Gruppen besonders zu schützen und daher nötig, die Impfquote in den entsprechenden Einrichtungen zu erhöhen. In den meisten Einrichtungen gebe es bereits eine sehr hohe Impfbereitschaft bei den Beschäftigten. Nur ein kleinerer Teil wolle sich nicht impfen lassen.

Nach Bayern war auch die Union insgesamt bei der Impfpflicht auf die Bremse getreten. Eine Befürchtung ist, dass die Maßnahme den Personalmangel im Gesundheitswesen verschärfen könnte.

Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.

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