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Düsseldorf: Ersteigertes Schiff darf Besitzer wechseln – Kölner Gastronomen im Recht


Streit nach Ebay-Kauf
Versteigertes Schiff "Düsseldorf" darf Besitzer wechseln

Von afp
Aktualisiert am 12.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Passagiere auf dem Sonnendeck eines Tagesausflugschiffs (Symbolbild): Vier Gastronomen aus Köln haben ein Schiff online ersteigert.Vergrößern des BildesPassagiere auf dem Sonnendeck eines Tagesausflugschiffs (Symbolbild): Vier Gastronomen aus Köln haben ein Schiff online ersteigert. (Quelle: Rupert Oberhäuser/imago-images-bilder)
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Kölner Gastronomen hatten ein Schiff online ersteigert, die "MS Stadt Düsseldorf". Doch die Besitzer wollten es daraufhin nicht herausrücken. Nun entschied ein Gericht zugunsten der Bieter.

Im Streit um ein online versteigertes Schiff der Fahrgastschiffgesellschaft "Weiße Flotte" haben die Käufer vor Gericht einen Erfolg errungen. Der Verkauf des Fahrgastschiffs "MS Stadt Düsseldorf" über die Auktionsplattform Ebay war rechtmäßig, wie das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag entschied. Das Schiff soll somit für 75.050 Euro den Besitzer wechseln.

Vier Kölner hatten das Schiff im August 2020 als Höchstbietende für 75.050 Euro ersteigert. Die "Weiße Flotte" weigerte sich jedoch, das Schiff herauszugeben. Als Begründung führte der Betrieb an, dass kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei. Demnach handelte es sich bei dem Schiff "MS Stadt Düsseldorf" nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay um einen verbotenen Artikel, der auf der Plattform gar nicht verkauft werden darf.

Streit um "MS Stadt Düsseldorf": Kaufvertrag gültig

Ein Schiff könne ebenso wenig wie ein Grundstück bei Ebay versteigert werden, argumentierte die Schiffsgesellschaft. Selbst wenn das möglich wäre, müsse die "Weiße Flotte" das Geschäft anfechten, da die Ehefrau des Geschäftsführers vergessen habe, eine auf dem Schiff lastende Hypothek in der Beschreibung anzugeben. Außerdem sei die Auktion nicht ordnungsgemäß abgelaufen, da potenzielle Bieter ihre Gebote von über 50.000 Euro wegen einer Sicherheitsfunktion nicht hätten abgeben können.

Nach Auffassung des Landgerichts kann der Kaufvertrag eines Binnenschiffs im Gegensatz zu einem Grundstückskaufvertrag "ohne Einhaltung von Formvorschriften" geschlossen werden. Der Kaufvertrag mit den Höchstbietenden sei gültig. Von diesem Vertrag könne die "Weiße Flotte" nicht einfach nachträglich zurücktreten. Auch eine Störung der Auktion sei nicht erkennbar gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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