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Thüringer müssen Kontakte weiter einschränken: Neue Regeln


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Thüringer müssen Kontakte weiter einschränken: Neue Regeln

Von dpa
09.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Maskenpflicht-Hinweisschild in EisenachVergrößern des BildesEin Hinweisschild zur Maskenpflicht am Beginn der Fußgängerzone in Eisenach. (Quelle: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Thüringen verschärft zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch einmal die Gangart. Der Lockdown mit geschlossenen Geschäften, Schulen und Einrichtungen wird bis Ende Januar verlängert. Zudem müssen Thüringer ihre Kontakte weiter einschränken. Das sieht die neue Corona-Verordnung des Landes vor, die am Samstag veröffentlicht wurde.

Die neuen Auflagen treten ab Sonntag in Kraft. Der Freistaat setzt damit weitgehend die Bund-Länder-Beschlüsse um - weicht aber bei der 15-Kilometer-Beschränkung ab. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) sagte: "Wir dürfen jetzt nicht müde werden. Kontakte führen zu Ansteckungen."

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Private Zusammenkünfte sind jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einem weiteren Menschen erlaubt oder mit Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht. Die Landtagsfraktion der Grünen etwa wollte, dass Kinder der Kontaktperson bis zwölf Jahre von den Einschränkungen ausgenommen werden. Das wurde jedoch nicht umgesetzt.

15-KILOMETER-REGELUNG: Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist nicht verpflichtend, sondern wird lediglich empfohlen. Die Thüringer sind demnach dazu angehalten, Einkäufe, Besorgungen, Sport und Freizeitaktivitäten wohnortnah in einem Radius von 15 Kilometern zu erledigen. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) konnte sich im rot-rot-grünen Kabinett nicht mit der von ihm geforderten Vorschrift zur Einschränkung der Mobilität durchsetzen.

SCHULEN UND KITAS: Die Schulen und Kindergärten in Thüringen bleiben weiter bis Ende Januar geschlossen. Danach beginnt der eingeschränkte Regelbetrieb. Eine Sonderregelung gibt es für Schüler der Abschlussjahrgänge: Sie dürfen auch im Januar für Klausuren oder andere Aufgaben in die Schulen.

NOTBETREUUNG: Für Kita-Kinder und Schüler bis zur 6. Klasse gibt es eine Notbetreuung - etwa wenn deren Eltern aus beruflichen Gründen keine Alternative haben und nicht ins Homeoffice wechseln können. Zugangsberechtigt sind auch Kinder von Eltern, deren Arbeit für die Pandemiebewältigung wichtig oder von öffentlichem Interesse ist oder die keine anderweitig zumutbare Betreuungsmöglichkeit haben. Als Nachweis für die Notbetreuung muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Eine Notbetreuung wird auch angeboten, wenn diese aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls geboten ist.

WINTERFERIEN: Der Beginn der Ferienwoche wird vom 8. Februar auf den 25. Januar vorgezogen. Die Präsenzpflicht an den Schulen wird in der zweiten Februarwoche, in der eigentlich Ferien gewesen wären, ausgesetzt. Die Halbjahreszeugnisse - die sonst immer vor dem Winterferienstart ausgegeben werden - soll es nun am 19. Februar geben.

PFLEGEHEIME: Wird in einer Region eine Sieben-Tage-Inzidenz von 200 überschritten, ist je Bewohner jeweils täglich nur ein fest zu registrierender Besuch gestattet. Die Besuchsperson darf in diesem Fall nicht von Besuch zu Besuch wechseln. Auch dürfen Besucher die Einrichtungen nur mit einem negativen Testergebnis betreten. Mitarbeiter müssen verpflichtend zweimal pro Woche getestet werden.

EINZELHANDEL: Geschäfte und Baumärkte dürfen jetzt auch vorbestellte Waren bei bargeldloser Zahlung verkaufen. Die Ware muss allerdings kontaktlos außerhalb der Geschäftsräume übergeben werden. Bisher durften das in Thüringen nur Buchhändler.

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