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Erfurt: Jobcenter muss Schülerin Computer für Heimunterricht bezahlen


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Jobcenter muss Schülerin Computer bezahlen

Von dpa
Aktualisiert am 19.01.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Schülerin lernt daheim am Laptop (Symbolbild): Das Jobcenter muss einer Schülerin, die Hartz-IV-Empfängerin ist, einen Computer und Zubehör stellen.Vergrößern des BildesEine Schülerin lernt daheim am Laptop (Symbolbild): Das Jobcenter muss einer Schülerin, die Hartz-IV-Empfängerin ist, einen Computer und Zubehör stellen. (Quelle: ANE Edition/imago-images-bilder)
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Urteil in Erfurt: Weil sie sich die Anschaffung eines Computers für den Corona-bedingten Heimunterricht als Hartz-IV-Empfängerin nicht leisten kann, muss das Jobcenter die Kosten für eine Schülerin übernehmen.

Das Jobcenter muss die Kosten für einen Computer und Zubehör in Höhe von 500 Euro für eine Schülerin übernehmen, die Hartz-IV-Empfängerin ist. Eine entsprechende Entscheidung traf das Landessozialgericht bereits am 8. Januar, wie das Gericht am Dienstag in Erfurt mitteilte. Damit hoben die Richter ablehnende Bescheide des Jobcenters und des Sozialgerichts Nordhausen auf. Die Entscheidung ist den Angaben zufolge nicht anfechtbar.

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Die Mutter des Mädchens, das die 8. Klasse besucht, hatte die Übernahme der Kosten für einen Computer sowie Drucker nebst Zubehör für den Schulunterricht beantragt. Sie begründete dies damit, dass ihre Tochter nach der Corona-bedingten Schließung der Schule ohne ein internetfähiges Gerät nicht auf die Thüringer Schulcloud zugreifen könne. Sie forderte die Kostenübernahme, weil diese nicht durch den Regelbedarf abgedeckt seien.

Dieser Auffassung schlossen sich die Richter des Landessozialgerichts an. Per einstweiliger Anordnung verpflichteten sie das Jobcenter, der Klägerin einen Computer mit Zubehör zur Verfügung zu stellen oder ihr 500 Euro für den Kauf der Ausrüstung zu erstatten. Ohne Erfolg blieb dabei die Klägerin mit der Forderung, ein bestimmtes Gerät zu einem höheren Preis erwerben zu dürfen. Sie müsse sich mit einem kostengünstigeren und gegebenenfalls gebrauchten Gerät zufriedengeben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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