Prozess-Auftakt in Bochum Tod kurz nach Geburt: Ärztin und Hebamme angeklagt
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, bei der Geburt des Kindes 2018 keinen Notkaiserschnitt durchgeführt beziehungsweise veranlasst zu haben.
Vier Jahre nach dem Tod eines Säuglings in einem Herner Krankenhaus müssen sich die damals diensthabende Ärztin und die betreuende Hebamme ab Freitag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Bochumer Landgericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, bei der Geburt des Kindes im August 2018 keinen Notkaiserschnitt durchgeführt beziehungsweise veranlasst zu haben. Ein solcher sei jedoch angezeigt gewesen, weil der Fötus schon mehrere Stunden vor der Geburt erkennbar nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt worden war.
Das Baby war schließlich am Tag nach der Geburt und in Anschluss an eine Verlegung in ein Wittener Krankenhaus gestorben.
- Nachrichtenagentur dpa