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Tödlicher Streit: Afghanen wegen Mordes vor Gericht


Essen
Tödlicher Streit: Afghanen wegen Mordes vor Gericht

Von dpa
15.09.2021Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Gericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Streit über den Umgang mit dem afghanischen Volkshelden Ahmad Shah Massoud sollen drei Afghanen vor sechs Monaten zu Messern gegriffen haben. Ein 19-Jähriger starb, zwei weitere Männer wurden lebensgefährlich verletzt. Seit dem heutigen Tag müssen sich die mutmaßlichen Täter in Essen vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf Mord und Mordversuch. Zum Prozessauftakt haben sich zwei der Angeklagten über ihre Verteidiger auf Notwehr berufen. Der dritte Angeklagte will an der tödlichen Auseinandersetzung gar nicht beteiligt gewesen sein.

Es war der 15. Januar 2021, als die 29 bis 34 Jahre alten Männer auf einem Parkplatz in Gelsenkirchen auf eine Gruppe anderer afghanischer Staatsangehöriger trafen. Laut Anklage war schon in den Tagen zuvor in den sozialen Netzwerken über die politische Situation in Afghanistan gestritten worden. Dabei soll es auch um den Umgang mit afghanischen Freiheitskämpfern gegangen sein.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der später Verstorbene nicht damit einverstanden war, dass sich einer der Angeklagten in dessen politisch-ausgerichteten Videos mit der typischen Kopfbedeckung des Volkshelden Massoud gezeigt habe. Dazu habe er kein Recht gehabt, weil er nicht aus demselben Ort wie Massoud stamme.

Laut Anklage sollte es am Tattag zu einer Aussprache kommen. Insgesamt sollen sich sechs Männer auf den Weg nach Gelsenkirchen gemacht haben. Dort waren sie gegen 22 Uhr auf einem Discounter-Parkplatz auf die drei Angeklagten getroffen, die sich zuvor mit mindestens zwei Messern bewaffnet haben sollen.

Die Angeklagten seien überzeugt gewesen, "die Geschädigten zum Nachweis der Überlegenheit der eigenen politischen Überzeugung im Umgang mit dem afghanischen Nationalhelden Massoud bestrafen und vernichten zu dürfen", heißt es in der Anklage.

Aus Sicht der Verteidiger könne von einem Angriff jedoch gar keine Rede sein. "Die Täter-Opfer-Rolle wurde verkehrt", so der Essener Rechtsanwalt Andreas Wieser zum Prozessauftakt am Essener Schwurgericht.

Einer der drei Angeklagten will überhaupt nicht in die Auseinandersetzung eingegriffen haben. Als ehemaliger Dolmetscher der Bundeswehr-Truppen in Afghanistan sei sein Leben von absoluter Gewaltfreiheit geprägt, so sein Verteidiger Heinz R. Schmitt. "Er wollte schlichtend eingreifen und war nicht bewaffnet." Als der Angriff begonnen haben, sei der 33-Jährige geflohen, dabei aber gestürzt. "Als er wieder bei Sinnen war, war der Konflikt beendet."

Der bereits 2001 ermordete Massoud galt in den 1990er-Jahren als erbitterter Kämpfer gegen die militant-islamistische Taliban. Seine Grabstätte in Panjshir war in der vergangenen Woche von den Taliban teilweise zerstört worden.

Das Essener Schwurgericht hat für den Prozess noch 15 Verhandlungstage bis zum 20. Dezember vorgesehen.

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