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Justiz-Panne in Hessen: Männer kommen nach einem Jahr U-Haft frei


Gericht überlastet
Nach zwölf Monaten in U-Haft: Sechs Verdächtige entlassen

Von dpa
01.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Oberlandesgericht in Frankfurt am Main (Symbolfoto): Sechs Tatverdächtige haben die U-Haft entlassen.Vergrößern des BildesOberlandesgericht in Frankfurt am Main (Symbolfoto): Sechs Tatverdächtige haben die U-Haft entlassen. (Quelle: Arne Dedert/dpa)
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Vier Verdächtige sollen zwei Menschen lebensgefährlich verletzt haben. Sie kommen in Untersuchungshaft. Dann passiert nichts – denn die Justiz ist am Limit.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Freilassung von sechs mutmaßlichen Straftätern aus der Untersuchungshaft angeordnet, weil ihre Verfahren zu lange dauern. Die Haftbefehle wurden aufgehoben, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Die Entscheidungen seien nicht anfechtbar. Insgesamt geht es um drei verschiedene Strafverfahren, in einem Fall mit vier Verdächtigen. Ihnen werden Verbrechen wie versuchter Totschlag vorgeworfen. Der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) bedauerte die Verfahrensverzögerungen. "Das ist ein schlechtes Signal in unserem Rechtsstaat, der für eine konsequente Strafverfolgung stehen sollte", sagte er.

Hintergrund der OLG-Entscheidung sind Verfahrensverzögerungen am Landgericht Frankfurt. In einem der Fälle geht es um vier Verdächtige, die gemeinschaftlich versucht haben sollen, am 3. Juli 2021 am Bahnhof Frankfurt-Höchst nachts zwei Menschen zu töten. Die beiden Opfer des Angriffs, mit denen es zuvor Streit gegeben haben soll, wurden nach Angaben des Gerichts durch Schläge unter anderem mit Stöcken und Messerstichen lebensgefährlich verletzt.

Angeklagte saßen zwölf Monate in Untersuchungshaft

Die von der Polizei zuvor Festgenommenen befänden sich teils bereits seit knapp zwölf Monaten in Untersuchungshaft, berichtete das OLG. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt habe nach zügigen und umfassenden Ermittlungen im Januar dieses Jahres Anklage erhoben. Die zuständige Schwurgerichtskammer am Landgericht habe in den fünf Monaten seither wegen Überlastung weder ein Hauptverfahren eröffnet noch terminiert. Auch werde dies auf absehbare Zeit nicht möglich sein.

Der Grund dafür liege nicht in dem konkrete Fall, sondern an einer strukturellen Überlastung der zuständigen Strafkammer mit zahlreichen Haftsachen, die bei nahezu täglichen Gerichtsverhandlungen nicht mehr zu bewältigen seien. "Bislang ist keine Abhilfe geschaffen worden", hielt das OLG fest.

In solchen Strafverfahren mit Untersuchungshaft ist aber Tempo geboten – Juristen sprechen vom sogenannten Beschleunigungsgebot. Das OLG verwies auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine Überlastung des Gerichts nicht die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigen könne.

Personalmangel am Gericht

Ähnlich verhält es sich in zwei weiteren Strafverfahren, in denen jeweils ein Verdächtiger in Untersuchungshaft saß. Auch sie wurden auf freien Fuß gesetzt. Im einen Fall geht es um versuchten Totschlag und schweren Raub, im anderen um versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Die Anklagen wurden dem OLG zufolge Ende Januar und Mitte Februar 2022 erhoben, ohne dass ein Prozessbeginn absehbar war.

Justizminister Poseck verwies auf die richterliche Unabhängigkeit des Landgerichts. Das Präsidium entscheide über die Verteilung der richterlichen Aufgaben. Das Landgericht Frankfurt am Main habe inzwischen mitgeteilt, dass die beiden betreffenden Kammern durch am Donnerstag getroffene Entscheidungen des Präsidiums deutlich entlastet worden seien.

Poseck verwies darauf, dass dem Gericht mit Beginn des Jahres drei neue Planstellen zugewiesen worden seien. "Es ist mir ein wichtiges Anliegen, die Gerichte durch weitere zusätzliche Stellen personell deutlich zu stärken. Davon wird auch das Landgericht Frankfurt am Main signifikant profitieren", sagte er.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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