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Frankfurt-Griesheim: Ermittlung zu tödlichen Polizeischüssen eingestellt


"Regelrecht hingerichtet"
Ermittlung zu tödlichen Polizeischüssen in Frankfurt eingestellt

Von dpa, RF

11.07.2022Lesedauer: 2 Min.
PolizeiVergrößern des Bildes«Polizei» steht auf der Uniform eines Polizisten (Symbolbild): Die Staatsanwaltschaft sieht kein Verschulden zweier Polizeibeamter bei Einsatz in Griesheim. (Quelle: Jens Büttner/zb/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nach einem tödlichen Polizeieinsatz in Griesheim wurden die Ermittlungen eingestellt. Die Anwältin der Familie legt Beschwerde ein.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat ein Jahr nach einem tödlich verlaufenen Polizeieinsatz im Frankfurter Stadtteil Griesheim die Ermittlungen eingestellt. Die beschuldigten Polizeibeamten befanden sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im vergangenen Juni in einer Notwehrlage, als ein 41 Jahre alter Mann durch Polizeischüsse ums Leben kam, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde.

Der 41-jährige Soner A. sei den Beamten in aggressiver Haltung, bekleidet mit einer schusssicheren Weste und bewaffnet mit einem Messer und einer scharf aussehenden Schreckschusspistole gegenübergetreten. Die tödliche Schussabgabe sei daher gerechtfertigt gewesen. Zuvor hatte die "Frankfurter Rundschau" über die Einstellung des Verfahrens berichtet.

Selbst wenn keine Notwehrsituation vorgelegen habe, sondern die Beschuldigten dies nur glaubten, läge ein sogenannter Erlaubnistatbestandsirrtum vor, so die Staatsanwaltschaft. Da es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Beschuldigten diesen Irrtum hätten vermeiden können, bestehe auch kein hinreichender Verdacht einer fahrlässigen Tötung. Die Staatsanwaltschaft gehe aufgrund der Beweislage davon aus, dass gegen keinen der beiden Beamten ein Verdacht besteht, sich bei dem Schusswaffeneinsatz strafbar gemacht zu haben.

Frankfurt: Staatsanwaltschaft sieht kein Verschulden der Polizeibeamter

Zu einer völlig anderen Einschätzung kommt dagegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, die eine Schwester des Toten vertritt. Sie hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde gegen eine Einstellung des Verfahrens eingereicht und spricht von unverhältnismäßigem Schusswaffengebrauch.

Auf Twitter kritisiert sie die Einstellung der Ermittlungen: "Ein psychisch kranker, seit Jahren aber polizeilich nicht auffälliger Mann wird nach einer Beschwerde wegen einer vermeintlichen Ruhestörung von Polizeibeamten an seiner eigenen Wohnungstür ohne Vorwarnung regelrecht hingerichtet", so die Frankfurter Anwältin.

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Der Dienstgruppenleiter der beteiligten Beamten habe vor dem Einsatz darauf hingewiesen, dass der Mann psychisch auffällig sei, aber vor Ort wahrscheinlich nichts außergewöhnlich sei.

Die Abgabe von insgesamt zehn Schüssen sei sowohl nach Angaben eines Nachbarn wie auch eines dritten Polizisten unmittelbar nach dem Ausruf "Messer" der Beamtin an der Wohnungstür und ohne Vorwarnung erfolgt. Der dritte Polizist, ein Kommissaranwärter, habe über ein Messer und eine Waffe nichts berichtet, betonte Başay-Yıldız.

Sie klagte, die Angehörigen des Toten hätten erst spät Akteneinsicht erhalten und hätten einen "lückenhaften" Einstellungsbescheid erhalten, der zudem an den bereits vor vier Jahren verstorbenen Vater des Toten adressiert gewesen sei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Twitter Account Seda Başay-Yıldız
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